Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen kommt voran

Berlin – Die Digitalisierung bietet nach Meinung der Bundesregierung in der Pflege ein großes Potenzial, insbesondere um Schnittstellenprobleme zu lösen, Effizienzreserven zu heben und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor, die kürzlich veröffentlicht wurde.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis Ende 2019/2020 die Anbindungsmöglichkeiten der Kranken- und Altenpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) geklärt werden. Dies soll bei der Erarbeitung des geplanten Digitalisierungsgesetzes geschehen. Im Rahmen dieses Gesetzes „soll für die Pflege zudem die Möglichkeit geschaffen werden, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und die elektronische Patientenakte zu nutzen“, heißt es. Damit soll die Pflege in die sichere und einrichtungsübergreifende Vernetzung des Gesundheitswesens einbezogen werden.
Zu den wesentlichen Anforderungen und Wünschen, die die Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung an die Bundesregierung herangetragen haben, zählen unter anderem die Einbindung in die TI, um „einen vollständigen Zugang zu Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte sowie in der zukünftigen elektronischen Patientenakte zu erhalten“.
Entlastung versprechen sich Pflegeeinrichtungen darüber hinaus durch die Vermeidung einer doppelten Datenerfassung mittels digitaler Anwendungen, durch eine einfachere Pflegedokumentation und eine digitalisierte Kommunikation und den Datenaustausch mit Krankenhäusern, Ärzten und anderen an der Behandlung Beteiligten.
Schätzung zum Investitionsbedarf ist Sache der Länder
Zum Investitionsbedarf stationärer Einrichtungen für Digitalisierung wollte sich die Bundesregierung nicht äußern. Dafür seien die Länder verantwortlich, detaillierte Informationen lägen der Regierung nicht vor. Hinzu kommt: „Die Höhe des Investitionsbedarfs wird auch von den noch zu treffenden Entscheidungen über den Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur abhängen“, so die Bundesregierung.
Der im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verankerte einmalige Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung sei daher nur als „Impuls“ gedacht, um damit zeitnah digitale Anwendungen etwa zum internen Qualitätsmanagement oder für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen zu fördern, die der Entlastung der Pflegekräfte dienen.
Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung und damit verbundene Schulungen sind zudem gesetzlich förderungsfähig (Paragraf 8, Absatz 8, Sozialgesetzbuch XI). Die Richtlinien über die Voraussetzungen und zu dem Verfahren der Gewährung des Zuschusses soll der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des Verbands der privaten Krankenversicherung nach Anhörung der Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene bis zum 31. März beschließen.
Forschung zur Effizienz und Wirksamkeit
Um die Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege zu evaluieren, fördert das Bundesforschungsministerium unter anderem im Rahmen des Clusters „Zukunft der Pflege“ Pflegepraxiszentren in Nürnberg, Freiburg, Hannover und Berlin. Dort sollen neuartige Pflegetechnologien praktisch erprobt und evaluiert werden.
Auch in der aktuellen Hightechstrategie 2025 bilden Pflegetechnologien einen Schwerpunkt im Handlungsfeld „Gesundheit und Pflege“. Dabei geht es darum zu untersuchen, wie in der Alten- und in der Krankenpflege technische und organisatorische Lösungen dazu beitragen können, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhöhen und professionell Pflegende sowie pflegende Angehörige zu entlasten.
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