Politik

DIMDI veröffentlicht Klarstellungen zur geriatrischen Komplexbehandlung und zur Schlaganfalltherapie

  • Mittwoch, 5. Dezember 2018
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Köln/Berlin – Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat zwei Klarstellungen zum OPS 2019 veröffentlicht – also zum aktuellen Operationen- und Prozedurenschlüssel im Gesundheitswesen. Was auf den ersten Blick wie eine bürokratische Randnotiz erscheint, hat erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung.

„Für die Codes unter 8-981 und 8-98b zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls wird klargestellt, dass die auf maximal 30 Minuten begrenzte Zeitspanne zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende die Zeit ist, die der Patient im Transportmittel (zum Beispiel im Hubschrauber) verbringt. Die Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2014“, informiert das DIMDI. 

Für die „Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung“ gilt laut dem Institut: Nicht der Verlauf der Teambesprechung, sondern die Ergebnisse der Behandlung und die weiteren Behandlungsziele sind für den jeweiligen Patienten zu dokumentieren.

Laut dem Klinikverbund Hessen entfällt mit diesen Klarstellungen die Grundlage für Rückforderungen der Krankenkassen an die Kliniken, die zuletzt in Deutschland die Sozialgerichte überschwemmt hatten. „Es entfällt nunmehr jede rechtliche und inhaltliche Grundlage für die Krankenkassen, die Vergütungen für in der Vergangenheit erbrachte und einvernehmlich vergütete Behandlungen für geriatrische und Schlaganfallpatienten einzuklagen oder einzubehalten,“ erklärte Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds.

Das DIMDI habe klargestellt, dass die Transportzeit beim Schlaganfall und die Dokumentationsanforderungen bei der geriatrischen Behandlung so zu verstehen seien, wie sie schon immer zwischen Krankenhäusern und Medizinischem Dienst der Krankenkassen einvernehmlich verstanden worden seien, bevor das Bundes­sozialgericht (BSG) mit seiner eigenen Interpretation eine Rückforderungswelle der Krankenkassen ausgelöst habe.

„Um weitere Verschwendung von Beitragsmittel für unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten die Krankenkassen ihre Klagen unverzüglich zurückziehen und die zu Unrecht aufgerechneten Beträge vorbehaltlos zurückerstatten – und zwar unabhängig von Gesprächen und Mediationen auf Bundes- oder Landesebene“, forderte Schaffert.

Auch der Bundesverband Geriatrie geht auf Grund der DIMDI-Klarstellung von einer zeitnahen Entschärfung der angespannten Situation zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen aus. „Mit der Reduzierung des bürokratischen Dokumen­tationsaufwandes kann sich die Dokumentation wieder auf die wesentlichen patienten­individuellen medizinischen und tatsächlichen Feststellungen fokussieren“, sagte Anke Wittrich, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbandes Geriatrie.

Hintergrund des Streites um die Schlaganfallversorgung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über die Vergütung neurochirur­gischer Notfalleingriffe (Az.: B 1 KR 38/17 R). Dem BSG zufolge war das im Fokus stehende Krankenhaus im Jahr 2014 nicht in der Lage, die erforder­liche „höchstens halbstündige Transportentfernung“ unter Verwendung des schnellst­möglichen Transportmittels „regelhaft jederzeit einzuhalten“.

Dabei veränderte das BSG die bis dahin übliche Definition der Transportzeit. „Dieser Zeitraum beginnt mit der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und endet mit der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit des Kooperationspartners“, urteilte das BSG.

Nach der Auffassung von Kliniken und Fachgesellschaften hatte das BSG damit die Abrechnungsgrundlagen für die Patientenversorgung in vielen Kliniken in Frage gestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wollte mit Klarstellungen das BSG-Urteil zu den Transportzeiten geraderücken und setzte Fristen für die Klagen der Krankenkassen. Das wiederum löste die Klagewelle der Kassen aus, die diese Frist wahren wollten.

hil

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