Politik

Disease-Manage­ment-Programm für Osteoporose verabschiedet

  • Donnerstag, 16. Januar 2020
/crevis, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten mit Osteoporose können sich unter bestimmten Bedingungen zukünf­tig in einem strukturierten Be­handlungspro­gramm (Disease-Management-Programm, DMP) versorgen lassen. Der Ge­meinsame Bun­desausschuss (G-BA) hat heute nach länge­rer Debatte die genauen Details beschlossen.

Das DMP richtet sich demnach an Patienten mit einer medikamentös behandlungsbe­dürf­tigen Osteoporose. Frauen können sich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP ein­schreiben lassen, Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ziel des DMP ist es ins­be­sondere, (weitere) Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren.

Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, sind dem Gremium zufolge in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Patienten auszuwählen. Die Empfehlungen für die medikamentöse Therapie sind spezifi­ziert für Männer und/oder postmenopausale Frauen.

Die Empfehlungen für die nichtmedikamentöse Therapie betreffen beispielsweise lebens­stilbezogene Schulungen, die Ermittlung des Sturzrisikos ab einem Lebensalter von 70 Jahren und das Angebot von Funktionstraining oder Rehabilitationssport. Patienten steht das neue DMP zur Verfügung, sobald die Krankenkassen mit Ärzten und/oder Kranken­häusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abgeschlossen haben.

„Die Osteoporose gehört zu den chronischen Erkrankungen, die dem G-BA aus der Fach­welt für ein DMP vorgeschlagen wurden“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. Die Patienten würden von dem wissen­schaftlich auf dem neuesten Stand befindlichen Behandlungskonzept profitieren.

Längere Diskussionen im Plenum des Gremiums gab es vor allem über die Patientenschu­lun­gen sowie die notwendigen wissenschaftlichen Evaluationen der Schulung. Wegen noch fehlender Evaluationen würden DMP-Verträge vom Bundesamt für Soziale Siche­rung (zuvor Bundesversicherungsamt) oftmals abgelehnt, beklagten Vertreter der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des GKV-Spitzenverbandes.

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Osteoporose am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

may/bee

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