Ärzteschaft

Kontrollunter­suchungen für chronisch Kranke dürfen ausfallen

  • Donnerstag, 9. April 2020

Berlin – Die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen in Dis­ease-Ma­nagement-Programmen (DMP) dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist. Auch Schu­lun­gen können verschoben werden.

Die Sonderregelung habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der Corona­virus-Pandemie beschlossen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Ziel sei es, eine Ansteckung chronisch Kranker mit COVID-19 zu vermeiden.

Es sei nicht zu verantworten, dass die in DMP eingeschriebenen chronisch kranken Patien­ten einer Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen und regelmäßigen persönlichen Un­ter­suchungen unterliegen, heißt es laut KBV zur Begründung.

Der G-BA habe deshalb die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versi­cher­ten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt.

Die KBV betonte, koordinierende Ärzte könnten somit selbst entscheiden, was für ihre Patienten in der aktu­ellen Situation am besten sei. So könne es im Einzelfall durchaus notwendig sein, dass die Kontrolluntersuchung oder die Schulung durchgeführt würden.

In diesen Fällen erfolge auch die Dokumentation der Untersuchung. Wenn möglich, könne die DMP-Dokumentation auch auf Basis einer telemedizinischen DMP-Konsul­ta­tion erfolgen.

may/EB

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