Kontrolluntersuchungen für chronisch Kranke dürfen ausfallen
Berlin – Die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen in Disease-Management-Programmen (DMP) dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist. Auch Schulungen können verschoben werden.
Die Sonderregelung habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der Coronavirus-Pandemie beschlossen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Ziel sei es, eine Ansteckung chronisch Kranker mit COVID-19 zu vermeiden.
Es sei nicht zu verantworten, dass die in DMP eingeschriebenen chronisch kranken Patienten einer Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen und regelmäßigen persönlichen Untersuchungen unterliegen, heißt es laut KBV zur Begründung.
Der G-BA habe deshalb die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt.
Die KBV betonte, koordinierende Ärzte könnten somit selbst entscheiden, was für ihre Patienten in der aktuellen Situation am besten sei. So könne es im Einzelfall durchaus notwendig sein, dass die Kontrolluntersuchung oder die Schulung durchgeführt würden.
In diesen Fällen erfolge auch die Dokumentation der Untersuchung. Wenn möglich, könne die DMP-Dokumentation auch auf Basis einer telemedizinischen DMP-Konsultation erfolgen.
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