Disziplinarstrafe für Impfverweigerer bei der Bundeswehr rechtmäßig

Leipzig – Wenn Soldaten eine Impfung verweigern, müssen sie mit einer Disziplinarstrafe rechnen. Mit einem gestern bekanntgegebenen Beschluss bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen achttägigen Disziplinararrest gegen einen Hauptfeldwebel (Az: 2 WNB 8.20).
Der Soldat hatte die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dies ist eine für alle Soldaten vorgesehene Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger, etwa Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.
Um eine Coronaimpfung ging es noch nicht. Nach wiederholter Befehlsverweigerung verlor sein Vorgesetzter die Geduld und verhängte acht Tage Disziplinararrest. Nach dem zuständigen Truppendienstgericht bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht diese Strafe bestätigt.
„Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Denn eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten beeinträchtige die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
Das Gesetz erlege Soldaten daher die Pflicht zur Duldung von Impfungen „als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht“ auf. Das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung sei hier eingeschränkt, betonte das Bundesverwaltungsgericht.
Eine Impfung sei Soldaten nur dann nicht zumutbar, „wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt“. Die persönliche Einschätzung des Soldaten könne allerdings bei der der Höhe der Strafe eine Rolle spielen.
Dem sei im vorliegenden Fall mit einer Strafe im einfachen Disziplinarverfahren aber Rechnung getragen worden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Von der bei wiederholter Befehlsverweigerung üblichen Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens mit weit schwereren Strafen habe der Vorsitzende abgesehen.
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