Ärzteschaft

DIVI-Schwangeren­register benötigt kein Votum der Ethikkommission

  • Dienstag, 1. August 2023
/Gajus, stok.adobe.com
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Berlin – Das Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation“ benötigt kein Votum einer Ethikkommission. Darauf hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfall­medi­zin (DIVI) aufmerksam gemacht.

Die DIVI hatte das Register vor sieben Monaten ins Leben gerufen. Ziel ist es, anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen.

„Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethikvotum“, erläu­tert der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Thomas Standl. Ein solches Votum sei aber nicht nötig.

Das zeigt ein Brief, den die Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein an den Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen geschrieben hat. „Eine Beratung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein ist daher nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt“, heißt es darin.

Standl hofft jetzt auf eine deutliche Zunahme der protokollierten Daten in den nächsten Wochen. „Ich rufe alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiolo­gisch oder chirurgisch geführt, auf, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren“, betonte er. Derzeit gebe es dazu in Deutschland keine Zahlen.

Hochrechnungen zu Folge werden aber derzeit jährlich rund 4.500 Schwangere auf deutschen Intensivstatio­nen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Schlaganfall, Sepsis oder Herzinfarkt behandelt. „Dieser Patien­tengruppe muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Und dafür benötigen wir eine solide Datengrundlage“, erklärte der Experte.

Zur Dokumentation müssen sich – wie beim DIVI-Intensivregister – die einzelnen Intensivstationen in einem kurzen Prozess registrieren. In dem maximal zehnminütigen Prozess werden unter anderem die Größe der teilnehmenden Klinik und die Anzahl der Intensivbetten abgefragt.

hil

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