DNA-Test muss Vaterschaft von Reproduktionsarzt klären
Rotterdam – 22 Niederländer dürfen nach einem Gerichtsurteil ihr Erbgut mit dem eines inzwischen gestorbenen Reproduktionsarztes abgleichen, um dessen mögliche Vaterschaft festzustellen. Ein Gericht in Rotterdam gab heute der Forderung der Kläger statt. Es besteht der Verdacht, dass der im April gestorbene Arzt bei der künstlichen Befruchtung sein eigenes Sperma benutzt hatte. Die Witwe des Mannes hatte einen DNA-Test abgelehnt.
Der Mediziner hatte von 1980 bis 2009 eine eigene Klinik für künstliche Befruchtung in Barendrecht bei Rotterdam. Dort soll er Eizellen mit eigenem Sperma befruchtet und so Dutzende von Kindern gezeugt haben. Mehrere Eltern und auch Samenspenderkinder hatten den Verdacht, dass der Arzt der biologische Vater sein könnte. Bei einem Abgleich mit der DNA eines anerkannten Kindes des Arztes war bereits in 19 Fällen eine Übereinstimmung festgestellt worden.
Eltern und Kinder forderten einen direkten Abgleich mit dem Erbgut des Verstorbenen. Dafür soll DNA von bereits beschlagnahmten Gebrauchsgegenständen des Arztes wie Zahnbürste oder Rasierer genommen werden.
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