Drei bis vier vertrauliche Geburten pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin – Schwangere, die ihr Kind nach der Geburt nicht selbst großziehen wollen, können in Deutschland seit 2014 anonym entbinden. In Mecklenburg-Vorpommern rechnet das Sozialministerium mit drei bis vier solcher vertraulicher Geburten pro Jahr. Von 2014 bis 2016 seien neun solcher Entbindungen angezeigt worden. Bundesweit wurden bis Oktober dieses Jahres 385 Kinder anonym geboren. Im Gegensatz dazu gibt es laut Sozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern keine Kenntnis darüber, wie viele Neugeborene in Babyklappen von Kliniken abgelegt werden. Geburtskliniken könnten die Auskunft darüber verweigern.
Das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt ist nach Angaben des Sozialministeriums eine rechtssichere Grundlage für Schwangere, ihr Kind sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen. Zudem bieten Schwangerschaftsberatungsstellen den Frauen Betreuung an. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere in einer verzweifelten Lage ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise aussetzen oder töten. 16 Prozent der bundesweit beratenen Frauen hätten sich später entschieden, ihr Kind doch selbst aufzuziehen.
Um das Grundrecht des vertraulich geborenen Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu sichern, wird ein Herkunftsnachweis mit den Angaben zur Mutter erstellt und beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) verwahrt.
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