Drei neue Verfassungsbeschwerden drängen auf mehr Klimaschutz

Berlin – Klimaaktivisten und Umweltorganisationen haben drei neue Verfassungsbeschwerden angekündigt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen.
Dies gelte für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die im Mai vom Bundesrat gebilligte Änderung des Klimaschutzgesetzes unterschreiben sollte, teilten Greenpeace, Germanwatch und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin mit, wo sie gemeinsam mit Fridays for Future und anderen Organisationen die neuen Beschwerden vorstellten.
Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin eine der Beschwerden begleitet, begründete den Schritt mit einer unzureichenden Klimapolitik – und der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. „Die ist verfassungswidrig“, betonte Verheyen. „Die Sektorziele sind als verbindliche Sektorziele abgeschafft. Damit ist der Gesamtreduktionspfad in Gefahr.“
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hatte Mitte Mai auch der Bundesrat eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Die vor allem von der FDP forcierte Änderung sieht unter anderem vor, dass künftig nicht mehr die Erfüllung der Treibhausgasminderungen in einzelnen Sektoren im Fokus steht, sondern die Gesamteinsparung über alle Sektoren hinweg. An den Klimazielen selbst ändert das nichts: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Bevor die Novelle des Gesetzes in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat Frank-Walter Steinmeier in einem Schreiben ihres Anwalts aufgefordert, das nicht zu tun, erklärte DUH-Chef, Jürgen Resch. Das Bundespräsidialamt erklärte auf Nachfrage, dass sich die Novelle derzeit noch in der Prüfung befinde – ohne dabei auf etwaige Gründe einzugehen.
Vertreter der Beschwerde des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) sowie jener von Germanwatch und Greenpeace stellten in Aussicht, ihre Beschwerden auch erheben zu wollen, falls die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht käme.
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