Politik

Dritter Hersteller darf Praxisausweise ausgeben

  • Freitag, 17. August 2018
/fotomek, stock.adobe.com
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Berlin – Für den elektronischen Praxisausweis, der für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) notwendig ist, gibt es nun mit T-Systems einen weiteren zugelassenen Anbieter. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilte, habe sie das Produkt in dieser Woche zugelassen. Damit sind aktuell drei Anbieter – neben T-Systems die Bundesdruckerei und medisign – auf dem Markt.

Ärzte und Psychotherapeuten benötigen den Ausweis, die SMC-B (Security Module Card Typ B), damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Mit dem Ausweis authentifizieren sie sich als medizinische Einrichtung.

Wie die KBV erklärte, wird der Praxisausweis von T-Systems, einem Unternehmen der Telekom, für 465 Euro (Gesamtpreis) angeboten. Dies entspeche der Summe, die Arztpraxen aus der TI-Finanzierungsvereinbarung erstattet bekämen.

Für jede Praxis ist ein Ausweis ausreichend. Bei Vorhandensein eines mobilen Kartenterminals ist ein weiterer Praxisausweis notwendig, heißt es von der KBV. Auch dieser werde von den Krankenkassen finanziert.

Die KBV rät, dass der Ausweis etwa vier Wochen vor dem geplanten Installationstermin des TI-Anschlusses beantragt werden sollte. Neben der Karte, erhalte die Praxis in einem separaten Brief eine PIN. Diese werde sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb benötigt. Zusätzlich müsse der Ausweis online beim Anbieter freigeschaltet werden – vor der Installation des Konnektors.

may/EB

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