Drogenbeauftragte für einheitliche Regelung bei Cannabisbesitz

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat für eine bundesweit einheitliche Regelung für den Besitz von Cannabis plädiert. Sie halte es für „schwierig“, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die erlaubten Mengen des Cannabisbesitzes gibt, sagte Ludwig den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Es sei Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland. Während etwa in Hamburg sechs Gramm erlaubt seien, könnten Cannabiskonsumenten in Berlin bis zu 15 Gramm besitzen. Dies locke natürlich Menschen in die Hauptstadt, „die gezielt Drogen konsumieren möchten“, sagte die Drogenbeauftragte.
„Cannabis-Tourismus“ sei aber sicherlich nicht die Art von Tourismus, „die sich Berlin so vorgestellt hat“. Einen der großen Drogenumschlagplätze der Hauptstadt, den Görlitzer Park, hatte Ludwig kürzlich besucht. Die CSU-Politikerin ist seit drei Monaten Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Sie hat angekündigt, die harten Fronten im Streit um den Umgang mit Cannabis aufweichen zu wollen.
Der SPD-Drogenpolitiker Dirk Heidenblut begrüßte den Vorstoß. Ein einheitlicher Grenzwert im ganzen Land sei sinnvoll. „Dieser sollte sich aber am oberen Ende der bisherigen Werte in den Bundesländern orientieren.“ Dies könne zudem nur ein Anfang sein. Nötig seien etwa Modellprojekte in Kommunen, um neue Ansätze zur legalen und kontrollierten Abgabe von Cannabis zu erproben und zu evaluieren.
Der FDP-Fachpolitiker Wieland Schinnenburg kritisierte, die Forderung der Drogenbeauftragten löse das Problem des Schwarzmarktes nicht. Statt Besitzmengen zu regulieren, sollte die Bundesregierung eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige einführen. Dies schützte Konsumenten vor Gesundheitsgefahren, da sie nicht mehr Cannabis aus dubiosen Quellen beziehen müssten.
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