Drogenbeauftragte wirbt für einheitliche Cannabisobergrenze

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat für eine einheitliche Obergrenze für Cannabis in Deutschland geworben, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können. Dies schaffe Klarheit und verhindere einen „Cannabis-Tourismus“ zwischen den einzelnen Bundesländern, sagte die CSU-Politikerin.
Sie begrüße es, dass die Länder-Justizminister bei ihrer heute beginnenden Konferenz in Eisenach über eine Obergrenze beraten wollen. Es geht um Mengen, die als Eigenbedarf gelten, so dass Verfahren eingestellt werden können. Je nach Bundesland sind es zwischen sechs und 15 Gramm.
Mortler betonte, Cannabis sei und bleibe „trauriger Spitzenreiter“ unter den illegalen Drogen, was die Zahl der Behandlungsfälle angehe. Konsumenten müssten schneller Hilfs- und Beratungsangebote erhalten und dies nicht erst, wenn sie sich wegen Abhängigkeit in Therapie begeben. Die Länder sollten daher auch frühe Hilfen für Betroffene verbessern.
Auch der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte, eine bundesweite Obergrenze sei für eine einheitliche Rechtsanwendung sinnvoll. „Aber nur dann, wenn sie – wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern – bei sechs Gramm liegt.“ Da der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Cannabis stetig steige, sei eine höhere Grenze aus Gründen der Gesundheitsfürsorge einfach nicht vertretbar.
Für die Grünen-Bundestagsabgeordnete und drogenpolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther ist eine einheitliche Obergrenze zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber: „Eine Vereinheitlichung der geringen Menge, bei der keine Strafverfolgung droht, darf nicht zu einer Absenkung in liberaleren Ländern wie Berlin führen“, betonte sie. Wer Angst vor Strafverfolgung hat, tue sich schwer, Hilfe zu suchen, wenn Probleme mit dem Konsum auftreten.
Ursprünglich hatte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) die Cannabis-Obergrenze zum Thema für die Konferenz gemacht. „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird“, begründete er seine Initiative. „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“
Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hatte schon im Vorfeld der Justizministerkonferenz die Vermutung geäußert, dass eine Einigung zwischen den Ministern bei der Obergrenze in Form eines Kompromisses zustande kommt. „Man muss es aber natürlich abwarten.“ Thüringen sitzt der Justizministerkonferenz in diesem Jahr vor.
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