E-Health-Gesetz: Ärzte sollen für elektronische Vernetzung belohnt werden

Berlin - Die Bundesregierung will Ärzte belohnen, die sich elektronisch miteinander vernetzen, und Ärzte finanziell sanktionieren, die dies langfristig nicht tun. Das geht aus dem Referentenentwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“ hervor – bislang E-Health-Gesetz genannt –, das heute in die Ressortabstimmung gehen soll.
Abrechnung ab 2018 ausschließlich über die Telematikinfrastruktur
Ärzte, die elektronische Arztbriefe verschicken, sollen demnach im Rahmen einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2016 und 2017 eine zusätzliche Vergütungspauschale erhalten. Ab dem Jahr 2018 sollen Ärzte dann nur noch über die Telematikinfrastruktur abrechnen können. Eine zusätzliche Vergütung sollen zudem Krankenhäuser erhalten, die einen Entlassbrief elektronisch erstellen, sowie Vertragsärzte, die diese Entlassbriefe elektronisch einlesen. Diese Anschubfinanzierung soll zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 20. Juni 2018 gezahlt werden.
Die Bundesregierung will, dass telemedizinische Leistungen darüber hinaus im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ausgebaut und mit Zuschlägen gefördert werden. Und Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen, sollen Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten, zunächst noch in Papierform, später dann elektronisch.
„Wer blockiert, der zahlt“
Zudem sollen die Gesellschafter der für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verantwortlichen Gematik künftig finanzielle Einbußen hinnehmen, wenn sie vom Gesetzgeber festgelegte Fristen nicht einhalten. „Wer blockiert, der zahlt“, laute künftig das Motto, hieß es aus der Bundesregierung. Die eGK sei jahrelang von allen Seiten blockiert und Fristen nicht eingehalten worden. In dem Gesetz gehe es nun darum, Tempo zu machen.
Bis Mitte 2016 Online-Abgleich mit den Krankenkassen
Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte nur die Versichertenstammdaten der Patienten gespeichert. Ziel der Bundesregierung ist es nun, bis zum 30. Juni 2016 einen Online-Abgleich dieser Daten mit der Krankenkasse des Patienten zu ermöglichen. Bis dahin soll die Gematik die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Arztpraxen miteinander vernetzt und mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden.
Wenn das nicht geschieht, soll allen Gesellschaftern der Gematik ein Prozent ihres Verwaltungsbudgets des vergangenen Jahres gekürzt werden. Die Gesellschafter sind die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Bis zum Beginn des Jahres 2018 sollen entsprechend die Notfalldaten nutzbar sein.
Schließlich will die Regierung die Interoperabilität zwischen den heute verwendeten Systemen fördern. „Wir haben heute eine wachsende Zahl von Insellösungen“, hieß es aus Regierungskreisen. „Wir wollen, dass die Telematikinfrastruktur zur Datenautobahn wird, über die verschiedene Angebote genutzt werden können.“ Zur Herstellung von Transparenz über verwendete technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden im Gesundheitswesen soll die Gematik verpflichtet werden, ein Interoperabilitätsverzeichnis aufzubauen. Das E-Health-Gesetz soll zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten.
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