Ärzteschaft

E-Health-Gesetz: Kritik an Sanktionsmechanismen

  • Freitag, 16. Januar 2015

Hannover, Essen – Der von der Bundesregierung in dieser Woche vorgelegte E-Health-Gesetzentwurf ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf ein zwiespältiges Echo gestoßen. „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) befestigt den Weg in die elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen“, stellte der KVN-Vorstands­vor­sitzende Mark Barjenbruch dazu fest. Das sei grundsätzlich das richtige Ziel. „Doch es wird teilweise mit harschen Sanktionsmechanismen für Ärzte verfolgt und führt zu neuen Ausgaben und Belastungen für die Praxen“, so Barjenbruch.

Denn der Gesetzgeber sieht in dem Referentenentwurf erstmals nicht nur konkrete Fristen für die Vernetzung und für elektronische Anwendungen vor, sondern auch Anreize und Sanktionen, wenn Zeitpläne nicht eingehalten werden. „Erfreulicherweise werden einige dieser Vorhaben auch mit finanziellen Anreizen begleitet“, hob Barjen­bruch hervor.

So sollen etwa Ärzte, die einen Notfalldatensatz erstellen und aktualisieren, eine Vergütung erhalten. Für die Erstellung und die Annahme von elektronischen Entlass­briefen sind im Rahmen einer zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung Sonder­vergütungen vorgesehen. Für die sichere Übermittlung elektronischer Briefe soll es ebenfalls im Rahmen einer Anschubfinanzierung Pauschalen geben.

Befremdet zeigte sich Barjenbruch allerdings davon, dass das BMG neben solchen Anreizen auch auf starre Regularien und Sanktionen setze. Bis zum 30. Juni 2016 etwa wird der immer wieder kritisierte Versichertenstammdatendienst verbindlich vorge­schrieben.

Daran knüpft sich die Verpflichtung der Vertragsärzte, die Versichertenstammdaten in ihren Praxen zu überprüfen. Wer nicht mitmacht, muss ab Mitte 2018 mit pauschalen Honorarkürzungen rechnen. Barjenbruch: „Wieder schwingt das BMG die Keule der Sanktionsmechanismen: Bei Erfüllung der Vorgaben muss der Arzt für die entstehenden Kosten zahlen, bei Nichterfüllung wird er bestraft.“ Das sei für die Selbstverwaltung inakzeptabel.

Kritik an dem Gesetzentwurf kommt ebenfalls aus den Reihen der Freien Ärzteschaft (FÄ). „Statt für gute Medizin zu sorgen, kommt jetzt ein neues Gesetz, mit dem massiv Druck auf Ärzte und Patienten ausgeübt wird“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich.

hil

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