E-Health-Gesetz: Verbraucherschützer fordern mehr Mitsprache für Patienten
Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Zusammenhang mit dem geplanten E-Health-Gesetz gefordert, dass bei allen Entscheidungen die Bedürfnisse der Verbraucher stärker berücksichtigt werden müssen. Kritik übte der Verband vor allem am geplanten Datenzugriff.
„Ein System, das den Betroffenen selbst keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Daten gewährt, ist widersinnig“, so Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv. Patienten sollten entscheiden können, was mit ihren Daten passiert. „Die Datenfreigabe und deren Nutzung muss freiwillig sein. Eine Ablehnung aller oder auch einzelner Anwendungen muss jederzeit möglich sein und darf keine Sanktionen oder finanzielle Nachteile für Verbraucher nach sich ziehen“, forderte Vogel.
Dem Verband zufolge ergibt sich für Patienten vor allem dann ein Nutzen, wenn die mangelnde Kooperation zwischen den Leistungserbringern überwunden werden kann.
Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen die Verbraucherschützer im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, dürften dabei nicht außer Acht gelassen werden.
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