E-Health: Nordrhein-Westfalen will Vorreiter sein
Düsseldorf – Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) will Telemedizin und Gesundheitstelematik weiter fördern und bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Einführung nutzerorientierter Telematik- und Telemedizinanwendungen einnehmen. Das betonte die neue Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW, Martina Hoffmann-Badache, im Ärztehaus in Düsseldorf. Dort hatte sie sich beim „Markt der Möglichkeiten – Telematik und Telemedizin zum Anfassen“ in Live-Demonstrationen an verschiedenen Themeninseln über innovative E-Health-Systeme und -Lösungen für das Gesundheitswesen informiert.
Telematik und Telemedizin könnten einen Beitrag dazu leisten, Schnittstellenprobleme im Gesundheitswesen zu überwinden und Brüche in der Versorgung zu vermeiden, erklärte die Staatssekretärin. „E-Health-Lösungen bieten technische Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation und der Kooperation in der Gesundheitsversorgung.“
Innovative Projekte, Dienstleistungen und Anwendungen in diesem Bereich fördert die Landesregierung in der Initiative eGesundheit.nrw. Derzeit stellt das Ministerium für Telematik- und Telemedizinprojekte 25 Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre, zur Verfügung, berichtete Hoffmann-Badache.
Aus Sicht des Ministeriums gibt es vor allem in drei Themenfeldern Handlungsbedarf: Versorgungsstrukturen müssten vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zukunftsfest gemacht werden. Für die Versorgung älterer und multimorbider Menschen wäre dabei vor allem eine elektronisch gestützte und einrichtungsübergreifende Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung ein großer Gewinn, erläuterte Hoffmann-Badache.
Auch müsse die sektorübergreifende Versorgung optimiert werden, etwa im Zusammenwirken der Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur. „Hier würde ein Entlass- beziehungsweise Überleitungsmanagement einen entscheidenden Mehrwert darstellen. Die mit den Akteuren der Selbstverwaltung über das gemeinsame Landesgremium nach § 90a Sozialgesetzbuch V vereinbarten Überleitungsbögen sind ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung“, betonte die Staatssekretärin.
Drittens müsse den bestehenden und drohenden Defiziten bei der ärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich vor allem im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. Anwendungen wie Telemonitoring oder Telekonsile, mit denen die Behandelnden und Pflegenden unterstützt werden, könnten hier einen wesentlichen Beitrag leisten, indem die zur Behandlung notwendigen Informationen durch Telematik- und Telemedizinanwendungen orts- und zeitunabhängig verfügbar gemacht würden.
Zentrale Projekte der Landesinitiative sind laut Hoffmann-Badache die flächendeckende Einführung des elektronischen Arztbriefes, die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch die Förderung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans sowie Projekte wie das praxisübergreifende Arzneimittelkonto NRW und eine apothekenübergreifende Medikationsdokumentation und -prüfung.
Ein weiteres zentrales Projekt in NRW sei auch die Einführung der einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte. Bis Mitte 2014 sei darüber hinaus geplant, einen Leitfaden für den datenschutzkonformen Einsatz einrichtungsübergreifender elektronischer Fall- und Patientenakten zu erstellen. Bis zur Medica im Herbst soll zudem eine mit allen Akteuren abgestimmte Telemedizinstrategie für NRW entwickelt werden, die auch die Rahmenbedingungen für den Einsatz telemedizinischer Anwendungen verbessern soll.
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