Vermischtes

E-Rezept: Bundesgesundheits­ministerium prüft neues Einlöseverfahren

  • Freitag, 24. Februar 2023

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwägt die Einführung eines weiteren Einlöseverfahrens für E-Rezepte. Derzeit erprobt ein privater Verein in Dortmund die Übertragung der Rezept-Token über das Kartenlesegerät in der Arztpraxis.

Der Ausdruck des E-Rezept-Tokens bietet aus Praxissicht keinerlei Vorteile gegenüber dem klassischen Muster-16-Formular, die E-Rezept-App der Gematik nutzen aufgrund hoher Zugangshürden nur wenige und das Verfahren der Einlösung mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) hätte zwar jene Vorteile und könnte von so gut wie allen Patientinnen und Patienten genutzt werden – ist jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Einwände noch nicht verfügbar.

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) im November aus dem E-Rezept-Rollout ausgestiegen war, sah der Verein der E-Rezept-Enthusiasten deshalb die Notwendigkeit eines praxisnahen Verfahrens zur Nutzung elektronischer Verordnungen.

Der Verein ist vergangenes Frühjahr als Zusammenschluss von Ärzten, Apothekern, Vertretern von Patientenorganisationen und Unternehmen entstanden, um sich nach eigenen Angaben für die Digitalisierung im Gesundheitswesen – und dabei speziell für die Einführung des E-Rezeptes – einzusetzen.

Deshalb hätten sie sich nach der Ablehnung des eGK-Verfahrens durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber auch Gedanken gemacht, welche weiteren Möglichkeiten es gibt: „Wir haben das vor drei Monaten als Alternativverfahren zur eGK-Stecklösung erdacht, weil nicht klar war, ob sie datenschutzrechtlich zulässig sein wird“, erklärt Apotheker Ralf König, erster Vorsitzender des Vereins, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Das neue Verfahren nutzt die gute Auflösung der Displays gängiger Kartenlesegeräte: Die sind nämlich ausreichend, um den QR-Code anzuzeigen, der als Zugangstoken für die auf dem Fachdienstserver hinterlegte Verordnung fungiert.

Patienten können demnach mit dem Smartphone – oder zumindest theoretisch auch mit einer normalen Kamera – den Code abfotografieren, um ihn dann in einer Apotheke einzuscannen. Noch anwendungsfreundlicher ist die Nutzung über Apps.

Denn die E-Rezept-App der Gematik bietet die Möglichkeit, auch ohne Anmeldung QR-Codes zu scannen und zu speichern – sie also mittels der App zu transportieren. Apps von Plattformen und Versandapotheken wiederum ermöglichen die Versendung der QR-Codes.

König, der bis Ende 2021 als Mitglied des Health Innovation Hub das BMG in Digitalisierungsfragen beraten hat, rechnet nicht mit datenschutzrechtlichen Einwänden bei dem Verfahren. „Das Kritische ist der Übertragungsweg vom Arzt zum Patienten und das ist in diesem Fall unproblematisch, weil es direkt in der Praxis geschieht“, beteuert er.

Erprobt wird das neue Verfahren derzeit in der Praxis für Innere Medizin von Anna Maria Malik in Dortmund, als nächstes soll die Hausarztpraxis von Martin Deile in Dresden an der Reihe sein, sagt König. Noch würden sie dabei sicherheitshalber ein gesondertes Terminal nutzen, allerdings werde es zukünftig gegebenenfalls möglich sein, das normale Lesegerät am Empfang zu nutzen, zeigt sich König überzeugt.

Neben der ärztlichen Einschätzung sollen dann mittels Befragungen auch die Erfahrungen der Patienten mit dem neuen Verfahren eruiert und in eine mögliche Weiterentwicklung mit einbezogen werden.

Mit dem BMG ist die Erprobung des neuen Verfahrens abgestimmt, bereits zweimal hat sich der Verein dazu mit dem Ministerium ausgetauscht. Das Ministerium bestätigt auf Anfrage, das neue Verfahren derzeit zu prüfen: „Derzeit wird geprüft, den Patienten zu ermöglichen, den E-Rezept-Token von einem Kartenterminal in der Arztpraxis mit einem Smartphone einzuscannen und anschließend per App einzulösen.“

Die Gematik wiederum beobachtet das Geschehen bisher noch von der Seitenlinie. Ob und falls ja, wann sie einbezogen wird, steht noch nicht fest. „Im Moment arbeiten wir nicht an einer Spezifikation für einen solchen Anwendungsfall“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage.

Weitere Verfahren zur Einlösung von E-Rezepten seien durchaus denkbar, momentan konzentriere sich die Gematik aber auf die drei bereits festgelegten Wege über die E-Rezept-App, den Ausdruck des Tokens sowie das eGK-Verfahren.

Auch das BMG sieht da derzeit keinen Handlungsbedarf. „Eine Anpassung der Spezifikation durch die Gematik ist derzeit nicht vorgesehen beziehungsweise nötig“, erklärt es auf Anfrage. „Die Umsetzung des Verfahrens kann durch die Industrie freiwillig erfolgen.“

lau

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