E-Rezept: Weg frei für Einlösung mit elektronischer Gesundheitskarte
Berlin – Die Gematik hat die Spezifikation für die Einlösung von elektronischen Rezepten (E-Rezepten) in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) veröffentlicht. Damit ist nun der Weg frei für Anbieter, entsprechende Anwendungen einzurichten.
Die Spezifikation sei nicht nur im Einvernehmen mit den Gesellschaftern der Gematik, sondern auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt worden.
Die Umsetzung des verfahren durch die Gematik, die Dienstleister der Krankenkassen und die Anbieter von Apothekenverwaltungssystemen werde in den kommenden Monaten folgen.
Es müssten nun technische Anpassungen am E-Rezept-Fachdienst, dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und von den Softwarehäusern der Apotheken bereitgestellt werden. Updates für die Konnektoren zur Verbindung mit der Telematikinfrastruktur (TI) hingegen seien bei der spezifizierten Lösung nicht notwendig.
Der neue Einlöseweg – es wird der dritte neben der E-Rezept-App und dem Papierausdruck – soll ab dem Sommer verfügbar sein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte erst kürzlich eingeräumt, dass es vor der Verfügbarkeit des eGK-Verfahrens mit keinen substanziellen Fortschritten beim Roll-out des E-Rezepts werde.
Grund sind die Zugangshürden und die komplizierte Handhabung bei der E-Rezept-App und der mangelnde Mehrwert bei größerem Aufwand, den der Papierausdruck verursacht. Das eGK-Verfahren war deshalb bereits vergangenes Jahr vorgesehen, scheiterte jedoch an der notwendigen Freigabe des BfDI.
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