E-Rezept der Techniker Krankenkasse für rund 40.000 Ärzte verfügbar

Hamburg – Die Techniker Krankenkasse (TK) arbeitet bei ihrem Projekt zum elektronischen Rezept (E-Rezept) jetzt mit den Softwaredienstleistern Medatixx und Medisoftware zusammen. Dadurch können laut der Kasse künftig bundesweit rund 40.000 niedergelassene Ärzte elektronische Verordnungen mit dem System ausstellen.
Außerdem sind die Barmer, DAK-Gesundheit und Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Innungskrankenkasse BIG direkt gesund dem E-Rezept-Projekt der TK beigetreten. Durch den Beitritt können nun insgesamt etwa 26 Millionen Versicherte die elektronische Verordnung erhalten, das entspricht 35 Prozent aller in Deutschland gesetzlich Versicherten.
Die Praxissoftware-Lösungen von Medatixx werden von rund 38.000 Ärzten in 21.000 Praxen eingesetzt, die von Medisoftware nutzen etwa 2.200 Ärzte in 1.000 Praxen.
„Dass fast ein Viertel der niedergelassenen Ärzte in Deutschland E-Rezepte ausstellen können, ist der nächste entscheidende Baustein, um das E-Rezept in die breite Versorgung zu bringen. Wir haben bisher sehr positive Rückmeldungen zur elektronischen Verordnung bekommen, ob von Versicherten, Ärzten oder Apothekern“, sagte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Zustimmung kam auch von ärztlicher Seite: „Wir Ärzte haben auf diese Weise die Möglichkeit, die elektronische Verordnung so mitzuentwickeln, dass sie zum Praxisalltag passt“, sagte Silke Zinke, Vorsitzende des Bundesverbands der Rheumatologen.
Zum Einlösen der E-Rezepte hat die TK eine gemeinsame Schnittstelle mit den Apothekendienstleistern Noventi, NARZ/AVN, ARZ Haan, DRZ sowie Pharmatechnik geschaffen, durch die derzeit bundesweit mehr als 1.000 Apotheken technisch angebunden werden.
„Ein großer Vorteil ist die hohe Arzneimittelsicherheit, denn die digitalen Rezepte sind eindeutig zuzuordnen, klar lesbar und können nur einmal eingelöst werden“, sagte Holger Gnekow, Apotheker, aus Hamburg.
Es gebe keine digitalen Brüche in der Prozesskette von der Ausstellung über die Abgabe in der Apotheke bis hin zur Abrechnung. Der größte Vorteil liege jedoch beim Patienten, der für eine Wiederholungsverordnung nicht in jedem Fall mehr in die Praxis müsse.
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