Politik

Gematik veröffentlicht Dokumentenpaket zum E-Rezept

  • Dienstag, 30. Juni 2020
/lenetsnikolai, stockadobecom
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Berlin – Die Gematik hat heute ein Dokumentenpaket mit Vorgaben zur Weiterent­wick­lung der Telematikinfrastruktur (TI) veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Spezifikatio­nen für das elektronische Rezept (E-Rezept).

„Das E-Rezept wird einen enormen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung bringen und das Papierrezept sinnvoll ergänzen“, betonte Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Die­ken. Bisher sei alles – von der Rezepterstellung bis zur Abgabe in der Apotheke – papier­gebunden und letztlich geprägt von Medienbrüchen gewesen. Er sei „überzeugt“, dass die Menschen bald nur noch ihre E-Rezept-App nutzten.

Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Tele­ma­tikinfrastruktur (TI) soll ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend vorgegeben werden. So sieht es das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der TI (Patientendaten-Schutz­-Gesetz – PDSG) vor, das sich allerdings noch im parlamentarischen Prozess befindet.

Das Dokumentenpaket der Gematik liefert nun verbindliche Vorgaben zur Zulassung der benötigten Fachdienste, Spezifikationen für das E-Rezept-Frontend des Versicherten so­wie einen Implementierungsleitfaden für Primärsysteme.

Enthalten sind zudem auch aktualisierte Dokumente zur Weiterentwicklung der elektroni­schen Patientenakte (ePA) – entsprechend dem geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz – sowie zur Weiterentwicklung des TI-Dienstes Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

aha

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