Gematik veröffentlicht Dokumentenpaket zum E-Rezept

Berlin – Die Gematik hat heute ein Dokumentenpaket mit Vorgaben zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Spezifikationen für das elektronische Rezept (E-Rezept).
„Das E-Rezept wird einen enormen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung bringen und das Papierrezept sinnvoll ergänzen“, betonte Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken. Bisher sei alles – von der Rezepterstellung bis zur Abgabe in der Apotheke – papiergebunden und letztlich geprägt von Medienbrüchen gewesen. Er sei „überzeugt“, dass die Menschen bald nur noch ihre E-Rezept-App nutzten.
Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur (TI) soll ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend vorgegeben werden. So sieht es das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der TI (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) vor, das sich allerdings noch im parlamentarischen Prozess befindet.
Das Dokumentenpaket der Gematik liefert nun verbindliche Vorgaben zur Zulassung der benötigten Fachdienste, Spezifikationen für das E-Rezept-Frontend des Versicherten sowie einen Implementierungsleitfaden für Primärsysteme.
Enthalten sind zudem auch aktualisierte Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) – entsprechend dem geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz – sowie zur Weiterentwicklung des TI-Dienstes Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
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