Ärzteschaft

BÄK legt neues Konzept zur Finanzierung von GKV und PKV vor

  • Mittwoch, 17. April 2013
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Frank Ulrich Montgomery /Lopata

Berlin – ­ Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Vorfeld des 116. Deutschen Ärztetages Ende Mai in Hannover „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Kranken­ver­sicherungssystems in Deutschland“ formuliert. Darin spricht sie sich unter anderem für den Erhalt der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie den Einstieg in die Kapital­deckung auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Auf dem vergan­genen Ärztetag in Nürnberg hatte die BÄK von den Delegierten den Auftrag erhalten, ein solches Konzept zu erarbeiten.

„Wir wollen eine Diskussion über eine gerechte Verteilung der Mittel im deutschen Gesundheitswesen beginnen“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery bei der Präsentation des Finanzkonzeptes heute in Berlin. Die Abschaffung der PKV im Rahmen einer Bürgerversicherung bezeichnete er dabei als „Irrweg“, der sich als „Turbo in die Zwei-Klassen-Medizin“ erweisen werde. „Wir sind davon überzeugt, dass alle Patienten, auch die GKV-Versicherten, von der Existenz der PKV profitieren“, betonte Montgomery. Die PKV trage nämlich dazu bei, dass Innovationen schneller in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt werden könnten. Das nutze auch den GKV-Patienten.

Kassen sollen Beitrag wieder selbst festlegen

Konkret fordert die Bundesärztekammer in ihrem Konzept, dass GKV-Versicherte ihren Krankenkassenbeitrag künftig wieder direkt an ihre Krankenkasse zahlen sollen. Diese soll zudem wieder in die Lage versetzt werden, die Beitragshöhe selbstständig festzulegen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll sich dabei künftig auf sämtliche Einkommensarten eines Haushaltes gründen. Wie bisher soll der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Der Anteil der Arbeitnehmer soll maximal neun Prozent des gesamten Haushaltseinkommens des Versicherten betragen. Ein steuerfinanzierter Sozialausgleich soll die Haushalte unterstützen, bei denen dieser Wert überschritten wird.  

Die BÄK spricht sich dafür aus, den Gesundheitsfonds neu zu konzipieren. Künftig soll er ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen, den Zuweisungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie den Steuermitteln für den Sozialausgleich gespeist werden. Aus dem Fonds sollen der Sozialausgleich für Versicherte mit niedrigem Einkommen, die Aufwendungen für die Familienmitversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen bezahlt werden.

Risikostrukturausgleich beibehalten
Ein Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Kassen soll erhalten bleiben. Als Kriterien sollen künftig die Parameter Alter, Geschlecht, regionale Versorgungs­unterschiede, Erwerbsminderung und morbiditätsorientierte Verteilungskriterien herangezogen werden.

Die Familienmitversicherung will die Bundesärztekammer umgestalten. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen weiterhin mitversichert werden. Hinzukommen sollen Personen, die sich in Elternzeit befinden oder Familienangehörige pflegen. Die Möglichkeit, erwerbs­lose Ehepartner mitzuversichern soll hingegen wegfallen.  

Wahltarife attraktiv gestalten

Darüber hinaus will die BÄK die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. „Das bisherige Sachleistungsprinzip führt zur Vollkaskomentalität unter den Versicherten. Es gibt keinen Anreiz für GKV-Versicherte, sparsamer mit den Ressourcen des Gesund­heits­wesens umzugehen“, heißt es in dem BÄK-Konzept. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten hingegen gezeigt, dass nur spürbare finanzielle Eigenbeteiligungen eine steuernde Wirkung entfalten und zur Vermeidung von überflüssiger Inanspruchnahme beitragen könnten.

Die bereits heute existierenden Wahltarife der Kassen müssten daher attraktiver ausge­staltet werden. Ziel müsse es sein, die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zukünftig so auszubauen, dass durch attraktive Angebote die eigene Gesunderhaltung und Eigenverantwortung gefördert würden.

Zudem befürwortet die BÄK den Einstieg in die Kapitaldeckung in der GKV. Für alle in Deutschland geborenen Kinder soll ein „Gesundheits-Sparkonto“ aus Steuermitteln eingerichtet werden, mit dem die finanziellen Folgen der demografischen Entwicklung abgefedert werden sollen. Denn mit der Überlastung jüngerer Generationen zur Finanzierung älterer Generationen müsse Schluss sein.

PKV erhalten
Erneut spricht sich die Bundesärztekammer deutlich für den Erhalt der PKV aus, da deren grundsätzliche Finanzierungsstruktur im Gegensatz zu dem Umlageverfahren der GKV zukunftsorientiert sei. Dennoch gebe es auch im Bereich der PKV einen Reformbedarf. Dieser liege jedoch nicht in der Grundstruktur der Finanzierung, sondern „im Bereich der fehlenden Portabilität der Rückstellungen und der Transparenz bei Tarifen“.

Die BÄK fordert daher, dass Privatversicherte ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang zwischen privaten Versicherungsunternehmen mitnehmen können. Zudem sollen Mindestkriterien für Versorgungsleistungen in der PKV festgelegt werden, die mit den Leistungen der GKV verglichen werden können. Und die Berater müssten bei der Vermittlung von Versichertenverträgen über eine entsprechende Mindestqualifikation verfügen, so die BÄK.

fos

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