BVA: Knapp die Hälfte der Kassen hat Zusatzbeitrag gesenkt

Bonn – Bei knapp der Hälfte aller Krankenkassen (35), die Versicherte in mehr als drei Bundesländern haben, lag der Zusatzbeitrag im Jahr 2014 bei weniger als 0,9 Prozent. Etwa 14,8 Millionen Menschen profitierten davon. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) für das Jahr 2014 hervor. Zuvor hatte das BVA die Haushaltspläne von 71 Krankenkassen, für die es die Aufsicht hat, untersucht. 31 Krankenkassen verlangten im vergangenen Jahr zudem einen Zusatzbeitrag von genau 0,9 Prozent und fünf Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von mehr als 0,9 Prozent. Der niedrigste Zusatzbeitrag lag dabei bei 0,4 Prozent, der höchste bei 1,2 Prozent.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstrukturen und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) hatte die Regierung den bislang geltenden einkommensunabhängigen Beitragssatzanteil von 0,9 Prozent gestrichen und wieder einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag eingeführt.
„Bei der Festsetzung der Höhe des Zusatzbeitragssatzes haben einige Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorhandenes Vermögen im zulässigen Rahmen abzubauen“, erklärt das BVA dazu. „Einige Krankenkassen erheben somit keine ausgabendeckenden Zusatzbeiträge und werden in Zukunft voraussichtlich stärkere Beitragsanhebungen durchführen müssen als Krankenkassen, die bereits heute einen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag erheben.“
Künstliche Befruchtung für nicht verheiratete Paare als Kassenleistung abgelehnt
Bei den Satzungsleistungen der Krankenkassen bleibe es bei der Tendenz aus den Vorjahren, zusätzliche Satzungsleistungen als „ein Instrument des Leistungswettbewerbes zu nutzen“, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Als zusätzliche Leistungen seien 2014 die Kostenübernahme für chiropraktische Leistungen sowie für die neurologische Früh-Rehabilitation hinzugekommen. Zwei durch Krankenkassen beantragte Satzungsleistungen hat das BVA jedoch nicht erlaubt: eine Kostenübernahme von Sehhilfen für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Leistungen zur künstlichen Befruchtung für nicht verheiratete Paare in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Zwei Gerichte haben diese Auffassung bestätigt.
Mehrzahl der Bonusprogramme führten zu Einsparungen
Im Jahr 2014 haben 77 von 79 Krankenkassen, für die das BVA die Aufsicht hat, ihren Versicherten ein Bonusprogramm angeboten, mit dem diese einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten können. Diese Programme sind nur rechtens, wenn die Krankenkassen nachweisen können, dass sie die Mittel dafür aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen gewinnen, die durch die Programme selbst erzielt wurden. Alle drei Jahre müssen die Krankenkassen ihre Bonusprogramme evaluieren. Konnten keine Einsparungen nachgewiesen werden, müssen die Kassen die Programme beenden oder modifizieren.
„Die Auswertung der Bonusprogramme erbrachte überwiegend positive Ergebnisse, das heißt, die Mehrheit der Krankenkassen konnte bisher Einsparungen durch die Bonusprogramme belegen“, schreibt das BVA. Pro Versichertem gaben die Krankenkassen im vergangenen Jahr zwischen 0,47 Euro und 41,78 Euro dafür aus.
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