Politik

BVA: Knapp die Hälfte der Kassen hat Zusatzbeitrag gesenkt

  • Donnerstag, 6. August 2015
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Bonn – Bei knapp der Hälfte aller Krankenkassen (35), die Versicherte in mehr als drei Bundesländern haben, lag der Zusatzbeitrag im Jahr 2014 bei weniger als 0,9 Prozent. Etwa 14,8 Millionen Menschen profitierten davon. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) für das Jahr 2014 hervor. Zuvor hatte das BVA die Haushaltspläne von 71 Krankenkassen, für die es die Aufsicht hat, untersucht. 31 Krankenkassen verlangten im vergangenen Jahr zudem einen Zusatzbeitrag von genau 0,9 Prozent und fünf Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von mehr als 0,9 Prozent. Der niedrigste Zusatzbeitrag lag dabei bei 0,4 Prozent, der höchste bei 1,2 Prozent.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstrukturen und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) hatte die Regierung den bislang geltenden einkommensunabhängigen Beitragssatzanteil von 0,9 Prozent gestrichen und wieder einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag eingeführt.

„Bei der Festsetzung der Höhe des Zusatzbeitrags­satzes haben einige Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorhande­nes Vermögen im zulässigen Rahmen abzu­bauen“, erklärt das BVA dazu. „Einige Krankenkassen erheben so­mit keine ausga­ben­deckenden Zusatzbeiträ­ge und werden in Zukunft voraussichtlich stärkere Beitragsanhebungen durchführen müssen als Krankenkassen, die bereits heu­te einen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag erheben.“

Künstliche Befruchtung für nicht verheiratete Paare als Kassenleistung abgelehnt
Bei den Satzungsleistungen der Krankenkassen bleibe es bei der Tendenz aus den Vorjahren, zusätzliche Satzungsleistungen als „ein Instrument des Leistungs­wettbewerbes zu nutzen“, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Als zusätzliche Leistungen seien 2014 die Kostenübernahme für chiropraktische Leistungen sowie für die neurologische Früh-Rehabili­tation hinzugekommen. Zwei durch Krankenkassen beantragte Satzungsleistungen hat das BVA jedoch nicht erlaubt: eine Kos­tenübernahme von Sehhilfen für Versicherte nach Vollendung des 18. Le­bensjahres und Leistungen zur künstlichen Befruchtung für nicht verheiratete Paare in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Zwei Gerichte haben diese Auffassung bestätigt.

Mehrzahl der Bonusprogramme führten zu Einsparungen
Im Jahr 2014 haben 77 von 79 Krankenkassen, für die das BVA die Aufsicht hat, ihren Versicherten ein Bonusprogramm angeboten, mit dem diese einen Bonus für gesund­heitsbewusstes Ver­halten erhalten können. Diese Programme sind nur rechtens, wenn die Krankenkassen nachweisen können, dass sie die Mittel dafür aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen gewinnen, die durch die Programme selbst erzielt wurden. Alle drei Jahre müssen die Krankenkassen ihre Bonusprogramme evaluieren. Konnten keine Einsparungen nachgewiesen werden, müssen die Kassen die Programme beenden oder modifizieren.

„Die Auswertung der Bonusprogramme er­brachte überwiegend positive Ergebnisse, das heißt, die Mehrheit der Krankenkassen konn­te bisher Einsparungen durch die Bonus­programme belegen“, schreibt das BVA. Pro Versichertem gaben die Krankenkassen im vergangenen Jahr zwischen 0,47 Euro und 41,78 Euro dafür aus.

fos

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