Ärzteschaft

Anforderungen an ärztliche Zweitmeinungen zu Rücken-OPs

  • Donnerstag, 28. April 2016

Berlin – Die Anforderungen an eine sogenannte qualifizierte ärztliche Zweitmeinung zu Rückenoperationen haben die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und der Berufsverband Deutscher Neurochirurgen (BDNC) definiert.

Laut dem statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2014 im vollstationären Bereich 285.000 Rückenoperationen. Darunter fallen Eingriffe zur Entfernung von ausge­tretenem Bandscheibenmaterial, der Einsatz von Spreizern oder Bandscheiben­prothesen und Versteifungen an der Wirbelsäule.

Im vergangenen Jahr hat die Politik im Versorgungsstärkungsgesetz den Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei sogenannten mengenanfälligen Eingriffen verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss zwar noch festlegen, welche Eingriffe dies sind, Berufsverband und Fachgesellschaft der Neurochirurgen haben die Rahmenbedingungen für Zweitmeinungen aber bereits jetzt umrissen.

Ein zentraler Punkt ist dabei die körperliche Untersuchung und Befragung durch den Arzt. Die Begutachtung von Röntgenbildern allein ist aus Sicht der Neurochirurgen in keinem Fall ausreichend, um eine Entscheidung für oder gegen einen Wirbelsäulen­eingriff zu treffen. „Veränderungen an der Wirbelsäule, die man im Röntgenbild sieht, müssen nicht zwangsläufig für Rückenbeschwerden verantwortlich sein“, erläutert der Vizepräsident der DGNC, Walter Stummer. Ob ein Zusammenhang bestehe, könne der Arzt nur durch eine Untersuchung klären, bei der er die Nervenfunktionen des Patienten prüfe. „Erst in der Zusammenschau von Bildgebung, Beschwerden und körperlicher Untersuchung ist ein Urteil möglich“, betont der DGNC-Vizepräsident.

Wichtig sei außerdem die Qualifikation des Zweitmeinenden. „Er muss sowohl die neurochirurgisch-operativen Techniken zur Therapie von Wirbelsäulenproblemen kennen als auch den Überblick haben über konservative Behandlungsverfahren wie Schmerz- und Physiotherapie“, erläutert Stummer.

Schließlich müsse die zweite Begutachtung zeitnah erfolgen, betont der Neurochirurg. Denn das Verfahren dürfe schmerzgeplagten Patienten keine unnötigen Behandlungsverzögerungen zumuten.

Grundsätzlich bejahen Chirurgen aber das Zweitmeinungsverfahren: „Die Neurochirurgen begrüßen Verfahren, die Patientensicherheit und Versorgungsqualität erhöhen“, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Gabriele Schackert, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Dresden. Das Zweitmeinungsverfahren sei ein dazu ein mögliches Instrument. 

Zuletzt hatte die Barmer Gek Zahlen veröffentlicht, wonach rund die Hälfte der Rückenpatienten, die bei Kasse eine Zweitmeinung angefordert hatten, danach auf eine Wirbelsäulen-Operation verzichtet habe.

hil

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