Politik

Effekte des Versorgungs­strukturgesetzes erst ab 2013

  • Freitag, 13. Januar 2012
dapd
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Berlin – Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG)  ist seit 13 Tagen in Kraft. Ob es die Patientenversorgung auf dem Land tatsächlich verbessern wird, wird sich jedoch voraussichtlich erst im kommenden Jahr zeigen. „Das Gesetz ist so angelegt, dass zunächst auf Bundesebene relevante Vorarbeit geleistet werden muss. So erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss erst Richtlinien zur Bedarfsplanung und zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung – das wird mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, vielleicht auch ein ganzes“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, am Freitag in Berlin auf der vdek-Veranstaltung „Gesundheitspolitische Initiative der Länder II – Versorgung? Struktur? Gesetz!?“. 

Erst danach, ab dem Jahr 2013, würden sich die Auswirkungen in den ländlichen Regionen zeigen. Wichtig sei für die Länder jedoch, an bereits bestehenden Initiativen festzuhalten, denn ab 2013 würde sich der Konkurrenzkampf um Ärzte zwischen den Ländern voraussichtlich verschärfen. 

Ländervertreter bewerteten das VStG unterschiedlich. „Das Versorgungsstrukturgesetz wird die Versorgungssituation in Flächenländern nicht automatisch verbessern. Da müssen wir uns ergänzend noch etwas einfallen lassen“, meinte die Brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke). Dazu gehöre zum Beispiel die Stärkung nicht-ärztlicher Gesund­heits­berufe. „Dem VStG fehlt ein wirksames Umverteilungselement“, kritisierte Tack. „Es gibt nicht zu wenige Ärzte, sie sind nur nicht bedarfsgerecht eingesetzt.“ Zudem werde die hausärztliche Versorgung nicht ausreichend gestärkt.

„Für die Länder ist das Gesetz eine Erfolgsgeschichte“, meinte hingegen die Berliner Staatssekretärin für Gesundheit, Emine Demirbürken-Wegner (CDU). Die Länder würden gestärkt und erhielten einen größeren Handlungsspielraum vor Ort, insbesondere bei der Bedarfsplanung. „Ich hätte mir allerdings mehr Instrumente zur Steuerung des Niederlassungsverhaltens gewünscht“, so Demirbürken-Wegner. 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Hans-Joachim Helming, bezeichnete die heutige Bedarfsplanung als sachwidrig. Denn sie führe dazu, dass ein hausärztlicher Internist, ein Pneumologe und ein Kardiologe in einer Fachgruppe zusammengefasst würden. Auf diese Weise könne zum Beispiel eine Überversorgung von 300 Prozent entstehen, obwohl Pneumologen und Kardiologen gar nicht die Arbeit eines Internisten machten und in ihrer Spezialisierung dennoch wichtig für den Planungsbezirk seien.

„Wir müssen dabei auch lernen, in neuen Kategorien zu denken“, forderte Helming. „Es geht nicht mehr darum, ob ein Arzt in einer Klinik oder als Niedergelassener arbeitet, sondern dass er ein Arzt in einer bestimmten Region ist.“ 

Beispiele für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit nannte die Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer: „Niedergelassene und Kliniken könnten in ländlichen Regionen Medizintechnik gemeinsam nutzen. Auch die Notfallversorgung könnte gemeinsam organisiert werden.“

Zudem könnten niedergelassene Ärzte in Kliniken arbeiten. „Um zertifiziert zu werden, müssen Krankenhäuser bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel vier Kardiologen beschäftigen“, so Ismer. „Wenn ein Haus jedoch keine vier Kardiologen bekommt, warum sollte es dann nicht mit niedergelassenen Kardiologen kooperieren?“

fos

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