Ärzteschaft

eHBA: Bestellprozess bis Ende Juni abschließen, sonst droht Strafzahlung

  • Dienstag, 29. Juni 2021
eHBA
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Berlin – Noch bis Ende Juni (heute, 30.6.) sollten Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsaus­weis (eHBA) bestellen. Andernfalls drohen gesetzlich vorgesehene finanzielle Einbußen. Der Bestellpro­zess für den eHBA der neuesten Generation kann über die Mitgliederportale der Lan­des­ärz­te­kam­mern eingeleitet werden.

Die Zeit drängt, da zum 1. Juli für Arztpraxen die gesetzliche Pflicht greift, auf die Nutzung der elektroni­schen Patientenakte (ePA) vorbereitet zu sein. Die ursprünglich vorgesehenen finanziellen Sanktionen bezüglich der notwendigen technischen Komponenten für einen vertragsärztlichen Zugriff auf die ePA wurden jüngst teilweise entschärft.

Der Gesetzgeber hatte festgelegt, dass Arztpraxen spätestens ab dem 1. Juli 2021 über die notwendige Technik verfügen müssen, andernfalls sollte die Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit um einen Prozent gekürzt werden.

Wie das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) bestätigte, sollen diese Sanktionen nicht gelten, wenn die notwendigen und von der Industrie zugelassenen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 von Vertragsärzten bei einem oder mehreren Anbietern bestellt werden.

Zu diesen technischen Komponenten gehören neben dem eHBA und dem Update des TI-Konnektors auf die Version PTV4 auch ein Update des Praxisverwaltungssystems. Zurzeit ist jedoch nur ein Teil dieser Komponenten vollumfänglich am Markt verfügbar.

Die BÄK weist aber zugleich darauf hin, dass der eHBA bereits seit geraumer Zeit bei den jeweiligen Ärztekammern bestellt werden kann. Ärzte sollten – soweit noch nicht geschehen – vor dem 1. Juli ihren eHBA bei einem der vier zugelassenen Anbieter beantragen, den Beleg über die Bestellung für den Fall der nicht fristgerechten Lieferung aufbewahren und so finanzielle Einbußen verhindern.

Ab dem 1. Oktober 2021 ist zudem die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) für ver­tragsärztliche Praxen verpflichtend – nachdem die entsprechende Frist bereits einmal verlängert wurde.

Für die Einführung der ePA ist es notwendig, dass die Konnektoren als sichere Schnittstelle zwischen Anwender(-system) und Telematikinfrastruktur entsprechend aufgerüstet werden. Dies ist zum 1. Juli 2021 für zwei Konnektoren erfolgt. Nach der secunet AG hat nun auch die Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH die Zulassung des benötigten Konnektor-Upgrades von der gematik erhalten. Die Zulassung für das entsprechende Upgrade der CompuGroup Medical (CGM) soll laut gematik in wenigen Wochen folgen.

„Dass nun bald alle drei ,ePA-Konnektoren‘ zugelassen sind, ist ein sehr großer Erfolg. Auch die Primärsystemhersteller signalisieren uns, dass sie mit ihren Updates für die Praxisverwaltungssysteme an den Start gehen können und wollen. Ein gutes Signal“, betonte gematik-CEO Markus Leyck Dieken.

Die bundesweite Einführung der ePA sei ein hochkomplexer Prozess, der nur schrittweise gemeinsam mit allen Beteiligten zu meistern sei. Die gematik stehe mit allen Beteiligten in engem Austausch und informiere laufend über neue Erkenntnisse und Erfahrungen, so Leyck Dieken.

aha

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