Politik

Ein Viertel der Antibiotika­verordnungen erfolgt wegen akuter Atemwegsinfekte

  • Dienstag, 17. April 2018
/Kadmy, stockadobecom
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Frankfurt am Main – Niedergelassene Ärzte in Deutschland haben im vergangenen Jahr rund 31 Millionen Mal ein systemisches Antibiotikum verordnet. Rund ein Viertel dieser Verordnungen (7,8 Millionen) richtete sich gegen akute, obere Atemwegsinfekte. Dazu zählen auch Mandel-, Rachen und Nasennebenhöhlenentzündungen, wie heute der Statistikdienstleister IQVIA berichtete.

Demnach entfallen weitere 13 Prozent der Antibiotikaverordnungen auf Erkrankungen des Harnsystems, zu denen auch Entzündungen der Harnblase und der Harnröhre gehören. Sämtliche akuten Infekte der unteren Atemwege wie Bronchitis oder Bronchiolitis vereinen weitere 13 Prozent der Verordnungen auf sich. Auf chronische Erkrankungen der unteren Atemwege wie der COPD entfielen neun Prozent der Verordnungen systemischer, antiinfektiver Präparate.

Hausärzte verordnen Antibiotika

Auf der Ebene der ICD-10, Level drei waren die fünf häufigsten Diagnosen laut dem Statistikunternehmen: die akute Bronchitis mit 3,8 Prozent Anteil an allen Verordnungen systemischer Antibiotika, sonstige Erkrankungen des Harnsystems mit 3,0 Prozent, akute Tonsillitis mit 2,7 Prozent, akute Infektion an mehreren Lokalisationen der oberen Atemwege mit 2,2 Prozent und nichtakute/nichtchronische Bronchitis mit 1,8 Prozent.

Laut IQVIA werden systemische Antibiotika zu rund 74 Prozent von Hausärzten, Praktikern und Internisten verordnet, gefolgt von Kinder- und Jugendärzten (zehn Prozent) und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (sieben Prozent).

Ärzte und Krankenkassen haben sich seit Langem auf die Fahnen geschrieben, Ärzte und Patienten für einen adäquaten Umgang mit Antibiotika zu sensibilisieren. Das wollen zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem im Rahmen des Innovationsfonds entwickelten Projekt „Resistenz­vermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ (RESIST) erreichen.

Das Projekt setzt auf Aufklärung und auf die Arzt-Patienten-Kommunikation. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock, wies auf Missverständnisse bei der Arzt-Patienten-Kommunikation hin. So werde die Erwartungshaltung der Patienten, ein Antibiotikum verordnet zu bekommen, häufig von Ärzten überschätzt. Durch eine gemeinsame Entscheidungsfindung ließen sich diese Missverständnisse ausräumen, betonte er.

Einen anderen Weg gehen die AOK Sachsen-Anhalt und die IKK gesund plus mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt und dem Landeshausärzteverband im Rahmen des dortigen Hausarztvertrages. Die Kassen vergüten dabei den Schnelltest auf das C-reaktive Protein (CRP) gesondert. Ziel ist, die Diagnose für die Verordnung von Antibiotika zu verbessern. Laut der KV enthalten die Leistungen des Vertrages die Beratung, den Test selbst und die Auswertung.

hil

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