Eine Million Euro Schmerzensgeld wegen Hirnschäden nach Antibiotikainfusion
Limburg – Wegen schwerster Hirnschäden nach einer tragischen Verkettung von Ereignissen während einer Antibiotikainfusion in einem Krankenhaus hat das Landgericht im hessischen Limburg einem Jungen ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Es verurteilte die Klinik sowie das an der Behandlung beteiligte Fachpersonal zudem dazu, zusätzlich alle künftig entstehenden weiteren Folgekosten zu tragen, wie das Gericht gestern mitteilte.
Nach Gerichtsangaben hatte der zum Zeitpunkt des Geschehens etwa einjährige Junge sich über die Verabreichung des Antibiotikums über einen Venenzugang derart aufgeregt, dass er sich an einem unmittelbar zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte. Die vom Klinikpersonal ergriffenen Rettungsmaßnahmen waren demnach zudem fehlerhaft und erwiesen sich sogar als „schädlich“. In der Folge erlitt der Junge gravierende Hirnschäden und ist schwerbehindert.
Laut Gericht hätte die zuständige Krankenpflegerin angesichts der Situation mit der Medikamentengabe warten müssen. Sie habe bei dem Vorfall im Dezember 2011 damit rechnen müssen, dass sich das kleine Kind darüber stark aufregen und an dem gerade verzehrten Apfel verschlucken könnte. Neben der Krankenpflegerin richtet sich das Urteil auch gegen eine Belegärztin sowie das Krankenhaus insgesamt. Der Junge wurde damals wegen eines Infekts behandelt.
Das Gericht ging mit seinem Urteil aus eigenen Antrieb erheblich über die Forderung der Klägerseite hinaus, die eine Mindestsumme von 500.000 Euro verlangt hatte. Es begründete seine Entscheidung insbesondere mit den dramatischen gesundheitlichen Folgen für den Betroffenen.
Der Junge können sich aufgrund seiner Hirnschäden kaum bewegen oder mitteilen. Er müsse rund um die Uhr betreut und versorgt werden, selbst Essen und Schlafen seien für ihn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigen mit „Angstzuständen“ verbunden.
Das Gericht entschied zudem, dass dem Kläger „sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden“, zu ersetzen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: