Fehlerhafte Hüftprothese: Hersteller muss Schmerzensgeld zahlen

Freiburg – Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat den Hersteller einer fehlerhaften Hüftprothese zu 25.000 Euro Schmerzensgeld und weiterem Schadenersatz verurteilt. Die Richter wiesen heute die Berufung des Unternehmens zurück und bestätigten das erstinstanzliche Urteil, wie das OLG mitteilte. Im Zusammenhang mit der beanstandeten Prothese sind 15 weitere Berufungsverfahren anhängig.
Ein Patient, der 2005 wegen einer Arthrose eine Endoprothese erhalten hatte, musste sich 2009 einer weiteren Operation unterziehen, bei der die fehlerhaften Teile ausgewechselt wurden. Erhöhter Metallabrieb hatte nach Überzeugung eines Gutachters zu Entzündungen und Knochenverlust geführt. Vor dem Landgericht Freiburg hatten der Kläger und zahlreiche weitere Betroffene recht bekommen (Az.: 14 U 171/18).
Der 14. OLG-Zivilsenat in Freiburg argumentierte, dass ein Patient den Abrieb nur insoweit hinnehmen müsse, wie dieser unvermeidlich an Gleitflächen entstehe. Im vorliegenden Fall war er aber durch Korrosion an einer Adapterverbindung entstanden, die bei der Operation nicht fest genug zusammengefügt worden war.
Untersuchungen hatten ergeben, dass die geforderte Schlagkraft beim Zusammenfügen gemäß der Anleitung des Herstellers praktisch nicht erbracht werden kann. Damit liege ein Instruktionsfehler vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Das Unternehmen kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
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