Ärzteschaft

Einigung in Brandenburg für Verordnung von Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar

  • Dienstag, 13. Mai 2025
/arcyto, stock.adobe.com
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Potsdam – Ärzte in Brandenburg, die den Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar bereits ab dem Tag der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) – dem 28. September 2023 – über den Sprechstundenbedarf verordnet haben, müssen keinen Regress fürchten.

Entsprechende Regelungen zur Verordnung des Impfstoffes hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes jetzt mit den gesetzlichen Krankenkassen getroffen.

Danach werden die Krankenkassen die Prüfanträge für Apexxnar-Verordnungen aus dem vierten Quartal 2023 zurückziehen. Dies betrifft sowohl laufende Prüfverfahren als auch bereits beschiedene Prüfanträge.

„Die Kolleginnen und Kollegen haben im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten und entsprechend der STIKO-Empfehlung zügig mit der Pneumokokken-Impfung begonnen. Es ist gut, dass sie dafür nicht in Haftung genommen werden“, sagte Stefan Roßbach-Kurschat, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV.

Die Einigung zeigt laut Tom Forbrich, Bereichsleiter Verträge und Produkte bei der AOK Nordost, dass die Selbstverwaltung funktioniert. Gleichwohl appellieren die Krankenkassen an die Ärztinnen und Ärzte, künftig den formalen Weg einzuhalten, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Danach übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe, wenn eine entsprechende Version der Schutzimpfungsrichtlinie im Bundesanzeiger erschienen ist.

hil

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