Einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht: Pflegenotstand bisher ausgeblieben

Berlin – Der Bundestag sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, ob eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auch noch nach dem 31. Dezember dieses Jahres Bestand haben sollte. Das hat Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag heute angemahnt.
Er wies in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschussses des Bundestags darauf hin, dass aus vielen Städten rückgemeldet werde, dass man Betretungs- und Tätigkeitsverbote wohl im Wesentlichen erst ab dem 1. September dieses Jahres verfügen könnte.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht solle aber dann bereits Ende des Jahres auslaufen. Daher gebe es erhebliche „Bedenken“, ob Verfügungen dann überhaupt noch rechtmäßig seien, so Hahn.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte heute, die Krankenhäuser hätten die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets unterstützt, allerdings unter der Maßgabe, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zwingend folgen werde.
Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden.
Ähnlich argumentierte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehöre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. Der Verband habe immer deutlich gemacht, dass ein Schutz vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erst dann sichergestellt werden könne, wenn alle Kontaktpersonen über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Die allgemeine Impfpflicht wäre daher als zweiter Schritt eine essenzielle Folge gewesen, erklärte der bpa.
Einige Sachverständigen stellten sich heute hinter den Fortbestand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, bedauerten aber zugleich, dass es keine Zustimmung im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht gegeben hat. Elizabeth Flix, Caritas, wies Bemerkungen der AfD zurück, die diese in ihren Antrag eingebaut hatte. Die Caritas sei nie der Auffassung gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgeschafft werden müsse, sagte sie.
Ausgeblieben sind aus Sicht mehrerer Sachverständiger die befürchteten Folgen, dass Pflegekräfte verstärkt den Beruf verlassen würden. Man habe keine Nachrichten dazu, dass viele Pflegekräfte wegen der Impfpflicht den Beruf verlassen würden, sagte Ulrike Döring vom Deutschen Pflegerat (DPR). „Der große Schub von Personen, die die Pflege verlassen, ist nicht eingetreten“, erklärte Christel Bienstein vom Berufsverband der Pflegeberufe. Die Befürchtungen hätten sich nicht bewahrheitet.
Zu Tumulten im Ausschuss und für erheblichen Widerspruch von ärztlichen Kollegen hatten kurzzeitig Äußerungen des Mediziners Gunter Frank geführt, der sich als Sachverständiger für die AfD sehr impfkritisch äußerte. Er behauptetet, die Coronaimpfung hätte „keinen relevanten Nutzen“.
Seiner Meinung nach würden sich zudem die schädlichen Nebenwirkungen immer deutlicher zeigen. Frank führte dafür einige Einzelerfahrungen an. Er machte der Politik massive Vorwürfe, weil es aus seiner Sicht massive Sicherheitsbedenken gegen die Coronaimpfstoffe gebe. Es droht seiner Meinung nach „ein Conterganskandal mit dem Faktor 10“.
Elisabeth Flix von der Caritas rief den Gesetzgeber dazu auf, Falschinformationen, die über das Impfen verbreitet würden, entschiedener entgegegenzutreten. Es müsse zielgruppenspezifischer agiert werden. Die Social Media Kanäle seien zu bedienen. Da werde „zu wenig getan“.
Auch der Mediziner Leiff Erik Sander von der Charité wendete sich gegen Falschinformationen. Er trat unter anderem Behauptungen entgegen, es gebe eine Untererfassung von Impfschäden. Es sei fein säuberlich zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen zu unterscheiden.
Fieber und Erschöpfung seien Impfreaktionen und keine Nebenwirkungen. Solche müssten nicht gemeldet werden. Da werde in bestimmten Gruppen skandalisiert, obwohl es keine Substanz gebe. Ein „hartnäckiges narrativ“ sei auch, dass die Einführung der Impfung zu einer Übersterblichkeit geführt habe.
Sander wies auch darauf hin, dass es gute Daten dazu gebe, die belegten, dass ein Impfschutz – zwei Impfungen plus Booster – einen „signifikanten Effekt auf Infektion und Transmission des Virus“ hätten. Er halte es für sinnvoll, dass Personal, das mit vulnerablen Gruppen umgeht, geimpft sei.
Es müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Reduktion der Gefährdung von Patienten führen könne. Darüber hinaus trage eine hohe Impfquote auch dazu bei, den hohen Krankenstand in Kliniken zu reduzieren.
In der öffentlichen Anhörung wurden zwei Anträge der Opposition diskutiert. Die AfD will mit einem Antrag die einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen. Die Union hatte einen Antrag mit dem „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten Union“ eingebracht.
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