Niedersachsen: Wenige Nicht-Geimpfte im Gesundheitswesen
Hannover – Nur etwa 4,6 Prozent der Beschäftigten in niedersächsischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen sind bisher unzureichend oder gar nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft und verstoßen damit gegen die seit dem 15. März bundesweit geltende Coronaimpfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitssektor.
Das geht aus einer ersten Auswertung der Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hervor. Demnach meldeten die Arbeitgeber bisher circa 15.390 Beschäftigte an die Gesundheitsämter, deren Impfstatus am Stichtag 15. März unzureichend oder unklar war oder deren Impf- beziehungsweise Genesenennachweise zweifelhaft waren.
28 Prozent dieser Fälle haben sich durch Nachfrage der Gesundheitsämter allerdings mittlerweile erledigt, etwa durch nachgereichte Impfnachweise. Somit gelten dem Ministerium zufolge rund 11.000 Beschäftigte (4,6 Prozent) derzeit als nicht vollständig geimpft. In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen in den von der Impfpflicht betroffenen Bereichen, etwa 90.000 davon in der Pflege.
„Es ist ein sehr guter Wert, wenn weniger als fünf Prozent der Mitarbeitenden im medizinischen und pflegerischen Bereich unzureichend geimpft sind“, sagte dazu heute Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Das Ergebnis zeige deutlich, dass die Beschäftigten, die in ihrer täglichen Arbeit mit schutzbedürftigen Menschen zu tun haben, sehr verantwortungsvoll mit dem Impfschutz gegen Corona umgingen.
Laut Ministerium überprüfen die Gesundheitsämter derzeit die gemeldeten Fälle. Wenn möglich, sollen unzureichend geimpfte Beschäftigte patientenfern eingesetzt werden. Die betreffenden Personen werden zunächst angehört und aufgefordert, entsprechende Nachweise oder qualifizierte Atteste nachzureichen.
Gut 9.000 Personen wurden aufgefordert, die fehlenden Impfungen nachzuholen. Bei 193 Personen erfolgte bereits eine weitere Aufforderung unter Androhung eines Bußgeldes, in 35 Fällen direkt eine Meldung an zuständige Ermittlungsorgane.
„Wir setzen die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Niedersachsen konsequent um“, so Behrens. „Die Gesundheitsbehörden sind gehalten, jedem einzelnen Fall nachzugehen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.“
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