Eizellspende: Neustart einer heiklen Debatte

Berlin – In die festgefahrene Diskussion über eine mögliche Legalisierung der Eizellspende in Deutschland kommt Bewegung. Nach Jahren der politischen Zurückhaltung könnte das Thema in dieser Legislaturperiode erstmals im Deutschen Bundestag verhandelt werden. Offenheit für eine gesellschaftliche und parlamentarische Debatte gibt es bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen, wie eine Recherche des Deutschen Ärzteblattes zeigt.
Angestoßen hatte eine erneute Diskussion Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie hatte Ende Februar dem Tagesspiegel gesagt, sich mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) über eine mögliche Freigabe der Eizellspende austauschen zu wollen. „Dann werden wir mit den Koalitionsfraktionen ins Gespräch gehen und schauen, ob es aus der Mitte des Parlaments dazu einen Vorschlag geben wird, so wie es bei ethischen Fragestellungen üblich ist“, erklärt sie.
Aktuell gingen viele Paare mit Kinderwunsch ins Ausland, so Warken. Sie wolle, dass ihnen auch in Deutschland geholfen werden könne – in einem geregelten Rahmen und bei gleichzeitiger Beibehaltung klarer Grenzen. Nach den Vorstellungen der Bundesgesundheitsministerin könnten künftig Eizellen genutzt werden, die ohnehin im Zuge einer Kinderwunschbehandlung gewonnen wurden. Kommerzielle Eizellspenden sollten aber weiterhin verboten bleiben.
Mit dieser Position greift Warken Forderungen aus der eigenen Partei auf. Der Vorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands, deren Vorsitzende Warken ist, legte diese in einem Positionspapier zur Reform des Fortpflanzungsrechts dar und brachte einen Antrag beim CDU-Parteitag ein. Dieser wurde Ende Februar an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen.
Dies lässt auf eine parlamentarische Debatte schließen. Eine Initiative aus der Mitte des Parlaments könne tatsächlich ein geeigneter Weg sein, um „zu einem tragfähigen gesellschaftlichen Kompromiss zu gelangen“, erklärte die CDU-Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann dem DÄ.
„Fragen der Reproduktionsmedizin müssen aus meiner Sicht klaren und engen Grenzen unterliegen. Jeder unerfüllte Kinderwunsch stellt nicht nur für die betroffenen Paare, sondern für unsere gesamte Gesellschaft eine große Herausforderung dar“, so Hoppermann, die auch Landesvorsitzende der Frauen-Union der CDU Hamburg ist. Zugleich müsse ausgeschlossen werden, dass wirtschaftliche Anreize entstünden, betont sie. „Klar ist für mich, es darf keine finanziellen Anreize und keine Kommerzialisierung der Eizellenspende geben. Es kann nur um altruistische Spenden gehen.“
Offenheit innerhalb der SPD
Auch in der SPD gibt es Stimmen, die eine gesetzliche Regelung für sinnvoll halten. So würde Tanja Machalet, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Gesundheit, eine parlamentarische Initiative zur Legalisierung der Eizellspende begrüßen. Zwar gebe es im Koalitionsvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dennoch wäre es aus ihrer Sicht wünschenswert, wenn Warken mit Blick auf ihre aktuellen Äußerungen und der neuen Beschlusslage der Frauen-Union einen Gesetzentwurf vorlege, so Machalet. „Ansonsten werbe ich dafür, dass es zu einem entsprechenden Gruppenantrag kommt.“
Machalet persönlich hält eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland für sinnvoll, „schon allein deshalb, weil alle anderen Länder um uns herum sie zulassen und Frauen aus Deutschland gezwungen sind, ins Ausland zu gehen. Die Zahl der Fälle jedes Jahr geht in die Tausende“, sagt sie. Denkbar sei etwa eine Regelung analog zur Samenspende. Zugleich müsse der Schutz der Frauen gewährleistet bleiben.
Es dürfe aber nicht passieren, dass Frauen am Ende als „Eizell-Maschinen“ gesehen würden, betont Machalet. Dennoch stelle sich für sie auch eine Gleichstellungsfrage: „Ich sehe nichts Schlimmes darin, wenn eine erwachsene Frau für sich entscheidet, dass sie ihre Eizellen spenden möchte. Warum sollten wir Frauen eine Entscheidung absprechen, die wir Männern schon lange zugestehen?“
Ähnlich argumentiert Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD. Eine von der Ampelregierung eingesetzte Kommission habe „wichtige Leitplanken formuliert und eine fundierte Grundlage für die politische Debatte geschaffen“. Nun müsse geprüft werden, ob unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzgeberischer Schritt möglich sei, sagt sie dem DÄ.
Zur Erinnerung: 2023 hatte die Ampelregierung 18 Fachleute aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht in eine Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen, die im April 2024 ihre Empfehlungen vorlegte. Darin sprachen sich diese nicht ausdrücklich für oder gegen eine Legalisierung der Eizellspende aus, hielten sie jedoch grundsätzlich für möglich – vorausgesetzt, der Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl würden gesetzlich gewährleistet.
„Das Spannungsfeld zwischen reproduktiver Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung und dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist der Kern der Debatte“, beschreibt Wegge die Diskussion jetzt. Eine Kommerzialisierung lehne sie klar ab, gleichzeitig dürfe es keine pauschale Bevormundung von Frauen geben. Ebenso zentral sei ein Register, das das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung sichere.
Auch bei den Oppositionsparteien können sich Abgeordnete die Aufnahme einer parlamentarischen Diskussion über die Eizellspende vorstellen. Schutzmechanismen stehen jedoch für sie im Mittelpunkt der Debatte. So weist die Ärztin Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen auf Anfrage des DÄ darauf hin, dass ein unerfüllter Kinderwunsch zwar sehr belastend sein könne, dies aber nicht über gesundheitliche Risiken gestellt werden dürfe. „Eine Eizellspende ist kein technischer Nebenakt, sondern ein invasiver medizinischer Eingriff mit realen Risiken für Frauen und nicht mit einer Samenspende vergleichbar“, betont sie.
Offen zeigt sie sich allerdings für eine begrenzte Lösung: „Bei ungenutzten Eizellen aus Social Freezing, stattgefundener Kinderwunschbehandlungen oder Kryokonservierungen entstünde kein zusätzliches medizinisches Risiko, weshalb ich der Legalisierung solcher Spenden offen gegenüberstehe“, so Kappert-Gonther.
Julia-Christina Stange, Sprecherin für Frauengesundheit der Linken, betont, dass sie aus ihrer beruflichen Erfahrung wisse, wie belastend ein unerfüllter Kinderwunsch sein könne. Gleichzeitig sei die Studienlage zu gesundheitlichen Risiken weiterhin unzureichend. „Der Schutz und das Wohlbefinden aller Beteiligten – der Spenderinnen, der Wunscheltern und der entstehenden Kinder – müssen dabei im Mittelpunkt stehen“, sagt sie dem DÄ.
Aus feministischer Perspektive sei entscheidend, dass Reproduktion nicht zu einem Markt werde, auf dem finanzielle Notlagen von Frauen ausgenutzt würden, betont Stange weiter. Sollte es zu gesetzlichen Änderungen kommen, brauche es klare ethische Leitplanken, transparente Verfahren und umfassende Beratung. Auch das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung müsse gewahrt bleiben.
Von der AfD erhielt das DÄ auf Nachfrage keine Einschätzung zu diesem Thema.
Sorgfältige Diskussion bioethischer Fragen gewünscht
Bei der Union argumentieren einige Abgeordnete deutlich zurückhaltender als der Vorstand der Frauen-Union: Für Emmi Zeulner (CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, werden beim Thema Eizellspende insbesondere wesentliche ethische Fragen berührt. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, sie im Parlament sorgfältig und idealerweise fraktionsübergreifend zu diskutieren“, sagt sie dem DÄ.
Für bioethische Themen habe sich eine Gewissensentscheidung im Rahmen eines Gruppenantrages in der Vergangenheit bewährt, weil dies Raum für eine differenzierte Abwägung jenseits klassischer Fraktionslinien ermögliche. Ob und in welcher Form es überhaupt zu einem konkreten parlamentarischen Vorstoß komme, müsse der weitere Prozess zeigen. Klar ist für Zeulner: „Deutschland hat mit dem Embryonenschutzgesetz eines der strengsten Regelwerke in diesem Bereich – und das bleibt auch richtig, weil auch das Leben und die Würde derjenigen schützenswert ist, die noch nicht für sich selbst sprechen können.“
Da jedoch gleichzeitig das derzeitige Verbot dazu führe, dass Betroffene häufig ins Ausland ausweichen müssten, wo teilweise deutlich niedrigere Schutzstandards für die Spenderinnen gelten würden, sei es legitim zu prüfen, ob eine behutsame Weiterentwicklung einzelner Regelungen erforderlich und möglich sei.
Auch Simone Borchardt (CDU) betont auf Nachfrage des DÄ vor allem die ethische Dimension. „Die Frage der Eizellspende berührt grundlegende ethische, medizinische und gesellschaftliche Fragen und verlangt daher eine besonders sorgfältige Abwägung“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ob es tatsächlich zu einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag kommen werde, bleibe auch aus ihrer Sicht erst noch abzuwarten.
Hochsensibles Feld der Reproduktionsmedizin
„Für uns steht fest, dass bei allen Überlegungen das Kindeswohl, der Schutz der Spenderinnen sowie die Vermeidung von kommerzieller Ausbeutung oberste Priorität haben müssen“, sagt sie. Die Eizellspende sei mit erheblichen medizinischen Eingriffen verbunden und werfe Fragen nach Abstammung und Identität des Kindes auf. Borchardt warnt: „Da es sich um ein ethisch hochsensibles Feld der Reproduktionsmedizin handelt, welches das Potenzial hat, zu weiteren Verwerfungen zu führen, halte ich eine vorschnelle Liberalisierung bei diesem Thema nicht für angezeigt.“
Der Vorstand der Frauen-Union spricht sich dagegen in seinem Positionspapier grundsätzlich dafür aus, dass es in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden soll, Eizellen zu spenden. „Aufgrund der hohen Zahl an betroffenen Frauen und ihres zum Teil hohen Leidensdrucks ist die Diskussion über reproduktionsmedizinische Fragen und eine Reform des Fortpflanzungsrechts ein Thema, dem sich die Frauen Union der CDU Deutschlands nicht verweigern kann und will“, heißt es.
Allerdings werden auch in diesem Papier die strikten Grenzen betont: „Wir wollen keinen Eizellen-Markt wie in Spanien, Osteuropa oder in den USA. Dort werden Frauen oft aus finanziellen Gründen zu Eizellspenderinnen“, heißt es. Die Spende müsse „altruistisch und frei von wirtschaftlichen oder anderen äußeren Einflüssen“ erfolgen, damit sich „kein kommerzieller Handel mit Eizellen“ entwickele.
Nach den Vorstellungen der Frauen-Union sollen künftig vor allem solche Eizellen gespendet werden dürfen, die ursprünglich für die eigene Fortpflanzung entnommen wurden, etwa im Rahmen einer IVF-Behandlung, beim Social Freezing oder vor medizinischen Eingriffen wie einer Krebsbehandlung. „Rein fremdnützige Spenden, das heißt Eizellen einer Frau, die diese für andere entnehmen lässt, sollen auch weiterhin nicht zulässig sein“, heißt es weiter. Zudem soll ein Eizellenspenderregister aufgebaut werden, um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu sichern.
In einigen Punkten ähnelt damit das Positionspapier des Vorstands der Frauen Union durchaus dem Papier der Expertenkommission der Ampelregierung. Die Bewertung fällt allerdings strenger aus. Tatsächlich hätte die CDU eine eigene Parallelkommission eingesetzt, während die Kommission der Ampelregierung arbeitete, berichtet Sigrid Graumann dem DÄ.
Die Rektorin der Evangelischen Hochschule Bochum war damals wesentlich an der Erstellung des Kommissionsberichts der Ampelregierung beteiligt, der mehrere Modelle für eine mögliche Legalisierung der Eizellspende skizzierte. Direkten Kontakt zwischen beiden Kommissionen hätte es nicht gegeben, sagt sie.
Papier verspricht mehr, als gehalten werden kann
Nach Ansicht der Humangenetikerin und Philosophin verspricht der Bericht der Frauen-Union den ungewollt kinderlosen Paaren jetzt „wesentlich mehr, als gehalten werden kann.“ Der Bedarf an Eizellen lasse sich auf die beschriebene Weise – also nur durch für die eigene Fortpflanzung entnommene Eizellen – kaum decken.
Und selbst wenn auch die rein fremdnützige Eizellspende zugelassen werden würde, müssten die Bedingungen so eng gesetzt werden – strikte Freiwilligkeit, garantierte Standards für Aufklärung und Beratung, angemessene Bezahlung und vor allem privater Versicherungsschutz gegen mögliche Gesundheitsschäden der Spenderin analog zur Probandenversicherung bei Arzneimitteltests –, dass gespendete Eizellen ein knappes und teures Gut wären, erläutert sie.
Graumann plädiert deshalb für mehr Ehrlichkeit in der politischen Diskussion: „Ich finde es unfair, den ungewollt kinderlosen Frauen Dinge zu versprechen, die bei einer unter den hiesigen Bedingungen ethisch und rechtlich vertretbaren Regulierung der Eizellspende nicht eingehalten werden können.“
Lediglich überzählige Eizellen bei einer Eizellspende zu verwenden, hält auch der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel (Düsseldorf) nicht für zielführend. Dazu sei das Lebensalter der Frauen, von denen diese überzähligen Eizellen stammten, zu hoch, erklärt er dem DÄ. Im Durchschnitt läge es bei 37 Jahren. Und in diesem Lebensalter sei die Qualität der Eizellen meist nicht mehr ausreichend.
Eine Kommerzialisierung der Eizellspende ließe sich nach Ansicht des Experten der Bundesärztekammer durchaus verhindern. „Das bereits jetzt im Transplantationsgesetz und im Arzneimittelgesetz bestehende Verbot des Handelns mit menschlichen Geweben und Zellen könnte auch bei der Eizellspende Anwendung finden“, so Krüssel.
Memorandum der Bundesärztekammer empfiehlt Legalisierung
Der Reproduktionsmediziner verweist dabei auf ein Memorandum der Bundesärztekammer, das diese 2020 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vorlegte. Es befasst sich auch mit der Eizellspende und befürwortet eine punktuelle Reform des Embryonenschutzgesetzes.
Dabei verweist es auf das inzwischen mehr als 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz. Der Bundestag verabschiedete es 1990. Seitdem wurde es lediglich 2011 um Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik ergänzt. Viele moderne reproduktionsmedizinische Verfahren sind darin nicht vorgesehen oder ausdrücklich verboten, unter anderem die Eizellspende.
Krüssel, Federführender des Arbeitskreises „Offene Fragen der Reproduktionsmedizin“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, sieht allerdings die Gründe, die 1990 zu einem gesetzlichen Verbot der Eizellspende geführt haben, mittlerweile als entkräftigt an. Dazu zählt zum einen die Vermeidung einer gespaltenen Mutterschaft.
Befürchtet wurde damals, dass Kinder Schwierigkeiten haben könnten, zu verarbeiten, dass sie eine genetische Mutter haben sowie eine, die sie ausgetragen hat. Mittlerweile lägen jedoch aus vielen Ländern, in denen eine Eizellspende durchgeführt werde, wissenschaftliche Daten zur Entwicklung der Kinder und zum Kindeswohl vor, die eine normale sozio-emotionale Entwicklung der Kinder sowie eine unauffällige Eltern-Kind-Beziehung zeigten, so Krüssel gegenüber dem DÄ.
Auch die andere Befürchtung, dass die Eizellspenderin durch die hormonelle Stimulation und die Eizellentnahme größeren Risiken ausgesetzt sein könnte, ist für Krüssel kein Argument, die Eizellspende nicht zuzulassen. „Nach heutigem Wissens- und Erkenntnisstand sind diese Risiken entweder nicht existent oder minimal“, erklärt Krüssel.
So lasse sich ein schweres Überstimulationssyndrom heute durch den Einsatz neuer Medikamente, die vor über 30 Jahren noch nicht existierten, nahezu hundertprozentig vermeiden. Schwerwiegende Komplikationen bei der Eizellentnahme würden im Promillebereich liegen, sagte er. Anhand der wissenschaftlichen Datenlage ließe sich auch keine spätere Fertilitätseinschränkung von Frauen, welche eine Eizellspende vorgenommen haben, nachweisen, so der Reproduktionsmediziner.
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