Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einführen

Mainz – Bund und Länder sollten für eine flächendeckende Versorgung Geflüchteter mit einer elektronischen Gesundheitskarte sorgen. Das mahnte der 128. Deutsche Ärztetag am vergangenen Freitag an.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass Geflüchtete bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsdienstleistungen hätten und ausschließlich bei akuten Erkrankungen behandelt werden könnten.
Weitere gesundheitliche Leistungen sind laut Beschluss nur dann zulässig, wenn sie zur „Sicherung der Gesundheit“ unerlässlich sind. Die Dauer des eingeschränkten Zugangs war im Februar dieses Jahres von 18 auf 36 Monate verlängert worden. Darüber hinaus sei der bürokratische Aufwand für Ämter, Behörden und Ärzte erheblich.
Die Antragsteller sorgen sich darum, dass die Verlängerung des eingeschränkten Zugangs zu Gesundheitsleistungen zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeit beitragen und Krankheiten verschleppt werden und sich chronifizieren könnten. Teurere und intensivere Behandlungsansätze seien die Folge, heißt es im Beschluss.
Eine elektronische Gesundheitskarte mit definierten Leistungs- und Abrechnungskriterien vereinfache die Behandlung Geflüchteter und erleichtere ihnen den Zugang zur Gesundheitsversorgung während der verlängerten Wartezeit. Die Verschlimmerung von Krankheitsverläufen könnte verhindert werden, so die Antragsteller.
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