Politik

Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt bundesweit

  • Mittwoch, 31. Januar 2024
/picture alliance, Philipp von Ditfurth
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Wiesbaden – Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland wird künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt und nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern einig­ten sich dazu auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll.

Wie der hessische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), heute in Wiesbaden mitteilte, gehen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege, wollen die Bezahl­karte aber ebenfalls einführen.

Solche Bezahlkarten soll unter anderem Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. „Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst“, teilte Rhein mit.

Die Bezahlkarte ohne Kontobindung sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorge­sehen. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können.

„Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich“, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD).

Das minimiere den Verwaltungsaufwand der Kommunen. „Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibe­perspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transfer­leistungsbezug herauskommen“, sagte er.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 da­rauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Gutha­ben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.

Rhein sieht in der Einführung der Bezahlkarte einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, erklärte er.

Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft.

In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. So beispielsweise seit dem Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.

Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert.

Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten den Angaben zufolge weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Ende 2022 hatten rund 482.300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.

dpa

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