Elektronische Gesundheitskarte: Gesundheitsfachberufe fordern mehr Mitsprache
Berlin – Mehr als 30 Verbände der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und weiterer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die im Fachbeirat elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) zusammenarbeiten, fordern mehr Mitsprache bei den Abstimmungsprozessen zur Entwicklung einer Telematikinfrastrukur (TI) im Gesundheitswesen.
In einem Positionspapier, das sie am 22. Mai an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben haben, verlangen sie, dass die Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und der elektronischen Heilberufsausweise auch für die Leistungserbringer nicht-approbierter Gesundheitsberufe nutzbar gemacht werden sollen.
„Sehr wichtige Bereiche des Gesundheitswesens mit Heil- und Hilfsmittelversorgung, Rehabilitation, ambulanter und stationärer Pflege werden weitgehend ausgeklammert“, kritisieren sie in dem Papier. Nicht-approbierte Leistungserbringer wie Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke, seien, ungeachtet der in den letzten Jahren immer wieder erhobenen Forderungen, bisher nicht in die Abstimmungsprozesse zur TI einbezogen. „Dies entspricht keiner modernen patientenorientierten Gesundheitsversorgung, in der die interdisziplinäre Zusammenarbeit eine zentrale Rolle einnehmen muss.“
Eine effektive, elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern biete über ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement hinaus große Potenziale, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen einer integrierten und patientenzentrierten Versorgung adäquat zu begegnen, heißt es weiter.
Ohne die Einbindung der mehr als zwei Millionen betroffenen Berufsangehörigen habe der einzelne Patient/Versicherte auch künftig keine Möglichkeit auf einen effektiven Versorgungs- beziehungsweise Rehabilitationsprozess, der auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sei, bemängeln die Verbände.
Vor diesem Hintergrund fordern sie den Gesetzgeber auf, tätig zu werden, um den notwendigen Zugang der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke zur TI und den damit verbundenen Möglichkeiten sicherzustellen. Es sei unabdingbar, dass die Berufe umgehend bei den Planungen zum Ausbau der TI berücksichtigt und beteiligt würden.
Das eGBR ist für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen an Angehörige der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zuständig. Die Ausweise werden künftig für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der darauf aufbauenden TI benötigt.
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