Telematikinfrastruktur: Rasch medizinische Anwendungen für die Patientenversorgung schaffen

Düsseldorf – Der Deutsche Ärztetag hat sich nach intensiver, teilweise kontroverser Diskussion dafür ausgesprochen, möglichst rasch medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen, um Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Die geplante erste Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), bringe keinerlei Verbesserung für die Versorgung der Patienten mit sich, sondern erst Anwendungen wie der elektronische Arztbrief und die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Etablierung und Nutzung einer TI im Gesundheitswesen werde nur dann die getätigten Investitionen rechtfertigen, wenn die Anwendungen nachweislich nicht zu mehr Bürokratie führten, neue ärztliche Leistungen wie das Anlegen eines Notfalldatensatzes gesondert vergütet würden und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibe, heißt es in dem Antrag aus dem Vorstand der Bundesärztekammer, den die Delegierten annahmen. Eine Telematikinfrastruktur, die auf Zwang oder gesetzlichen Druck setze, werde weder bei Ärzten noch bei den Patienten Erfolg haben.
Die Übertragung des Online-VSDM als Verwaltungsaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen auf die Ärzteschaft lehnte der Ärztetag hingegen ab. Dies würde einen weiteren Bürokratieschub für Arzt- und Notdienstpraxen, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser bedeuten.
Darüber hinaus bekräftigten die Delegierten erneut ihre Ablehnung einer zentralen Datenspeicherung und forderten stattdessen datensparsame Punkt- zu-Punkt-Kommunikations- und Speicherlösungen für die Medizin. Zudem müssten dezentrale Speichermeiden in der Hand des Patienten ebenfalls getestet werden.
Diese zentrale Forderung auch vergangener Ärztetage ist inzwischen fester Bestandteil des von der Gematik verfolgten Konzepts zum Aufbau der TI, wie Franz-Joseph Bartmann, der Vorsitzende des Telematikausschusses der Bundesärztekammer (BÄK) , zuvor in seinem Sachstandsbericht über die Zusammenarbeit der BÄK mit der Gematik berichtet hatte. „Dezentrale Speicher sind Kernbestandteil der Telematikinfrastruktur“, betonte Bartmann. Kein Patient müsse – wenn er medizinische Anwendungen nutzen wolle – diese Daten auf Servern in der TI abspeichern.
Auch könne kein Arzt gezwungen werden, mit seinem Praxisverwaltungssystem online zu gehen. Der Gesetzgeber habe den Vorschlag des Deutschen Ärztetages aufgenommen und die Stand-alone-Lösung, einen vom Praxiscomputer unabhängigen Internetzugang, in den § 291 Sozialgesetzbuch V aufgenommen.
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