Ärzteschaft

Elektronische Patientenakte: MEDI warnt vor unzureichender Aufklärung der Patienten

  • Montag, 16. Dezember 2024

Berlin/Stuttgart – Patienten müssten ausreichend über die Risiken bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert werden. Dies mahnten heute die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg an.

Einige Krankenkassen würden vor allem ihre eigenen Interessen bei der Aufklärung verfolgen, so die Verbände. „Seit September klären wir in unseren Praxen intensiv über die ePA und die damit verbundenen Risiken auf, weil einige Krankenkassen in ihren Briefen an die Patientinnen und Patienten leider nur unzureichend informieren und die kritischen Aspekte zu wenig berücksichtigen, um möglichst wenig Widersprüche zu generieren“, kritisierte Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg.

Eine aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bestätige diese Beobachtung. Der vzbv untersuchte Versichertenanschreiben zur ePA von vierzehn gesetzlichen Krankenkassen. Die Untersuchung zeige laut eigenen Aussagen, dass „die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige und teils umstrittene Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen.“

„Diese Analyse stützt genau unsere Beobachtung und das Feedback unserer Patientinnen und Patienten. Sehr viele entscheiden sich nach dem Aufzeigen der Risiken bei der ePA-Nutzung am Ende doch für einen Widerspruch“, so Smetak.

„Gerade wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben es mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu tun. Unaufgeklärte Patientinnen und Patienten werden auch ihre Gesundheitsdaten nicht adäquat schützen. Das bedeutet, dass wir noch mehr aufklären müssen, was in der Versorgungslage kaum machbar ist“, erklärte dazu Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland und praktizierender Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Er begrüße die aktuellen Forderungen der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Opt-Out-Modell zumindest bei Minderjährigen auf ein Opt-In-Modell umzustellen, um Kinder und Jugendliche vor Stigmatisierungen und Benachteiligungen zu schützen.

EB/aha

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