Politik

Elektronische Patientenakte: Reinhardt fordert Spahn zur „ernsthaften Auseinandersetzung“ mit Kritik auf

  • Donnerstag, 20. August 2020
Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und Präsident der Bundesärztekammer. /dpa
Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und Präsident der Bundesärztekammer. /dpa

Berlin – Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, hat Bundesgesund­heits­minister Jens Spahn (CDU) zu einer „ernsthaften Auseinandersetzung“ mit der Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aufgefordert.

„Die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, sich einer sinnvollen – für alle Beteiligten nutzbringenden – Digitalisierung des Gesundheitssystems zu stellen ist groß. Sie ist zu­gleich aber noch immer ein sehr empfindliches Pflänzchen“, so Reinhardt.

Akzeptanz und Vertrauen seien entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Digitali­sie­rung weiter voranschreite. Solle das Thema Datenschutz nicht zum Bremsklotz wer­den, müsste man Bedenken ernst nehmen und so weit wie möglich ausräumen, betonte der Hartmannbund-Vorsitzende. „Diese Gelegenheit sollte der Gesundheitsminister nicht fahrlässig vergeben.“

CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hatte den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber im Zusammenhang mit dessen Einwänden zu den im PDSG enthaltenen Re­gelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) kritisiert. „Bei der Einführung der elek­tro­nischen Patientenakte brauchen wir keine Bedenkenträger, sondern Macher“, sagte Krauß.

Kelber hätte sich im Gesetzgebungsverfahren zum PDSG konstruktiv einbringen können – im Nachgang seine Bedenken aufzutischen, sei nicht hilfreich. Der zuständige Berichter­statter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, verlautbarte, es brauche „kei­ne ‚Warnungen‘ oder ‚Untersagungen‘ der Datenschützer“, zumal es sich bei der ePA um ein freiwilliges Angebot handele, das niemanden verpflichte. Für konstruktive Gespräche stehe man weiterhin bereit, so Sorge.

Kelber hatte im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf wesentliche daten­schutzrechtliche Defizite des Gesetzentwurfes hingewiesen, etwa in Bezug auf das Zu­griffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung.

„Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich nachbessern, damit die elektronische Patientenakte datenschutzkonform an den Start gehen kann“, betonte die gesundheits­po­litische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus. Auch die FDP sieht in einem feingranularen Zugriff auf die ePA die „Grundlage der Datensouveränität eines jeden Ein­zelnen“. Stattdessen beharre die Regierung auf einem alles oder nichts, so die Kritik.

In der vielstimmigen Kritik an den geplanten ePA-Regelungen sieht der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvpp) einen „deutlichen Dämpfer“ für Bundesgesund­heitsminister Spahn. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Bundes­tag hätt­en die Einsprüche vieler Fachverbände ebenso wenig berücksichtigt wie die Einsprüche des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

„Digitalisierung im Gesundheitswesen geht nur über Vertrauen und dieses Vertrauen muss aufgebaut werden, das lässt sich nicht ministeriell verordnen“, betonte Benedikt Waldherr, Vorstandsvorsitzender des bvvp.

Man sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die von ihm auf den Weg gebrachten Gesetze so zu formulieren, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes vollumfänglich genügen. „Wir fordern den Minister auf, schnellstmöglich den Bedenken des Datenschutzbeauftrag­ten Rechnung zu tragen und die geforderten Patientendatenschutzmaßnahmen umzuset­zen“, so Waldherr.

Der Bundesrat sollte im September dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und den Vermittlungsausschuss anrufen, damit die Missstände beseitigt werden, forderte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), die Ländervertreter auf.

„Hier erwarten wir sichere und tragfähige Konzepte von der Politik, die bisher noch fehlen“, so Hentschel.

aha

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