Politik

Datenschutz­beauftragte haben Zweifel an Gesetz zur elektronischen Patientenakte

  • Montag, 17. August 2020
/M.Dörr & M.Frommherz, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesdatenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bezweifeln, dass das im Juli verabschiedete Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePA) mit dem europäi­schen Recht vereinbar ist.

Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen die Experten noch Verbesserungen erreichen, wie der Landesdatenschutz­beauf­tragte Baden-Württembergs, Stefan Brink, dem Handelsblatt Inside Digital Health sagte.

Es würden noch Verbesserungen für den Datenschutz angestrebt, gegebenenfalls auch auf der Basis freiwilliger Maßnahmen der Krankenkassen, sagte Brinks rheinland-pfälzi­scher Kollege Dieter Kugelmann dem Internetdienst. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen be­halte man sich vor.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Datenschützer am Patientendatenschutz-Gesetzes (PDSG) ist dem Bericht zufolge, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen wurde, Serviceterminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakte hätten einsehen und verwalten können.

Ohne die Serviceterminals gebe es eine „Benachteiligung von Menschen“, die nicht über ein Smartphone verfügten, sagte Kugelmann.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und drei seiner Länderkollegen, darun­ter Brink aus Baden-Württemberg, wollen übermorgen über die „Folgen einer europa­rechts­widrigen Gesetzgebung beim PDSG“ informieren. So lautet der Titel der gemein­samen Pressekonferenz.

Das PDSG ermöglicht es unter anderem, dass sich Patienten elektronische Rezepte per App auf das Smartphone laden und dann in der Apotheke einlösen können. Die elektro­nische Patientenakte ist freiwillig und soll ab 2021 verfügbar sein.

Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern können ab 2022 auch Impfausweis und Mutterpass, das Vorsorgeheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der Patienten­akte gespeichert werden.

afp

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