Elektronischer Heilberufsausweis: Alle Landesärztekammern ausgabebereit

Berlin – Ärzte können den neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) nun bundesweit über die Mitgliederportale ihrer Landesärztekammer – beziehungsweise über die Bezirksärztekammern bestellen. Darauf hat die Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen.
Die Landesärztekammern seien gut für die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerüstet, sagte heute BÄK-Vorstandsmitglied und Co-Vorsitzender des Digitalisierungsausschusses der BÄK, Erik Bodendieck.
Um Anwendungen wie Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, den eArztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das E-Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen eHBA. Mit der Karte weisen sie ihre Identität nach.
„Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen“, so Bodendieck. Er wies darauf hin, dass sich als Anbieter der notwendigen technischen Infrastruktur derzeit am Markt vier Unternehmen platziert haben. Das sind die Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants.
Die BÄK betonte, sie nehme einen deutlichen Anstieg der Nachfrage bei den Ärzten wahr, auch wenn man noch mit einem niedrigen Ausstattungsgrad starte. Das liege daran, dass Anwendungen, die den eHBA zwingend notwendig machten, erst jetzt einsatzbereit seien oder es in den kommenden Monaten sein würden, erläutert Bodendieck.
Die Funktionen der Karte seien ein Grundbaustein für einen vertrauensvollen und sicheren Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten zwischen Arzt und Patient sowie Ärzten untereinander.
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