Elektronisches Rezept für gesetzlich Krankenversicherte wird erprobt

Stuttgart – In Baden-Württemberg wird das elektronische Rezept (E-Rezept) für gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen des telemedizinischen Modellprojekts „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erprobt. Darauf haben Landesregierung, Landesärztekammer und Apotheker heute hingewiesen.
Vorgesehen ist, dass Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband einen „Fachdienst Rezeptspeicher“ mit dem Namen „Gerda“ (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) einrichten. Durch definierte Schnittstellen können Ärzte dann ein verschlüsseltes Rezept auf dem Rezeptspeicher ablegen. Patienten können frei entscheiden, in welcher Apotheke sie das Rezept einlösen wollen.
An „docdirekt“ können derzeit gesetzlich Krankenversicherte in den Modellregionen Stadtkreis Stuttgart und Landkreis Tuttlingen teilnehmen. Das Ministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Förderung von rund einer Million Euro.
„Nach der Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten zur ärztlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die Erprobung eines elektronischen Rezepts die nächste logische Stufe“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha heute in Stuttgart. Wenn eine ärztliche Behandlung zukünftig online möglich sei, müsse auch ein elektronisches Rezept ausgestellt werden können. Der Deutsche Ärztetag hatte sich in diesem Jahr für eine Lockerung des bestehenden Fernbehandlungsverbots ausgesprochen, einen Antrag zur ärztlichen Onlineverordnung aber an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
Das elektronische Rezept werde die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Hilfsmitteln und damit auch die Arbeit der Apotheken „epochal verändern“, sagte Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg. Bei der Entwicklung und Umsetzung seien deshalb „Augenmaß, viel Erfahrung und Detailkenntnis gefragt“.
Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, bezeichnete das E-Rezept als „Schlüsseltechnologie für das Funktionieren von Telemedizin“. Allen Beteiligten sei aber bewusst, dass „kein Zuweisungs- und Geschäftsmodell entstehen darf“. Ziel der Projektpartner sei es, dass Patienten alleiniger Herr der hochsensiblen Gesundheitsdaten seien und die freie Arzt- und Apothekenwahl erhalten bleibe.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: