Ausland

Eltern von Archie stellen Antrag bei Gerichtshof für Menschenrechte

  • Mittwoch, 3. August 2022
/picture alliance, empics, Jonathan Brady
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London – Trotz Niederlagen in allen Instanzen der britischen Justiz wollen die Eltern des unheilbar kranken Archie in England die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen nicht akzeptieren.

Wenige Stunden vor der geplanten Abschaltung der Geräte reichten die Anwälte der Familie einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein, wie die britische Nachrichtenagentur PA mel­de­te.

Man hoffe und bete nun für eine positive Entscheidung des Gerichts, sagte Archies Mutter. „Wir werden Archie bis zum bitteren Ende nicht aufgeben.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein Organ der EU, sondern des Europarates.

Wie ein Sprecher des Gerichts in Straßburg erklärte, brauche die Prüfung durch die Richter noch Zeit, da e sich um eine schwierige Materie handle. Es sei mit einer Entscheidung im Laufe des Abends zu rechnen. Man hoffe, dass es nicht zu spät sei.

Der zwölfjährige Junge hat sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internetmutprobe. Er liegt seither im Koma. Die Geräte, die den Jungen derzeit in einem Krankenhaus im Osten Londons am Leben halten, sollten eigentlich heute um 11 Uhr Ortszeit (12 Uhr MESZ) abgeschaltet werden. Noch ist unklar, ob die Anwälte der Familie mit ihrem Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

Im Kampf um das Leben ihres Sohnes sind Archies Eltern in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Der Supreme Court – das oberste britische Gericht – lehnte gestern einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fort­führung der lebenserhaltenden Maßnahmen erwirken wollten.

Die Richter am Supreme Court erklärten, da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Maßnahmen nur „das Sterben verlängern“.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre.

Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

dpa/kna

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