Ausland

Gericht: Archie darf nicht zum Sterben in Hospiz verlegt werden

  • Freitag, 5. August 2022

London – Entgegen dem Wunsch seiner Eltern darf der unheilbar kranke Archie in England nicht zum Sterben in ein Hospiz verlegt werden. Der High Court in London lehnte heute einen entsprechenden Antrag der Eltern des Zwölfjährigen mit Blick auf die Risiken einer Verlegung ab.

Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer an­deren Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin. Die Familie und ihre Unterstützer stellten heute einen Antrag beim Berufungsgericht.

Bis mindestens 14 Uhr Ortszeit heute sollten die Geräte, die den Jungen in einem Londoner Krankenhaus der­zeit am Leben halten, noch weiterlaufen. Bereits zuvor hatte die Klinik mehrfach Zeitpunkte für die Einstell­ung der Maßnahmen verkündet, die sich durch den langen Rechtsstreit um Archies Schicksal jedoch immer wieder verzögerten.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hat er sich schwere Hirnver­letzungen zugezogen, womöglich bei einer Internetmutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Jungen. Auch ein letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte in Straßburg blieb erfolglos.

Archies Eltern versuchten daraufhin, die Verlegung von Archie in ein Hospiz erwirken, damit ihr Sohn in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden erleben kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch ab.

„Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er inner­halb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss“, teilte der Krankenhausbetreiber mit. Eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung würde daher höchstwahrscheinlich seinen Zustand rapide verschlechtern.

dpa

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