EMA: Klage gegen Entscheidung für Amsterdam abgewiesen

Luxemburg – Die Klagen von Italien und der Stadt Mailand gegen die Entscheidung für Amsterdam als Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden.
Der entsprechende Beschluss der Mitgliedsstaaten sei eine politische Handlung gewesen und könne darum nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein, erklärte der EuGH heute in Luxemburg. Auch die Klage gegen Bratislava als Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) wurde zurückgewiesen (Az. C-59/18 u.a.).
Diese Entscheidung hatte das Europäische Parlament angefochten, weil es nicht einbezogen worden war. Die ELA war 2019 neu geschaffen worden, sie koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Mobilität von Arbeitskräften.
Die Arzneimittelbehörde EMA besteht bereits seit 1993 und ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von Medikamenten in der EU. Sie musste wegen des Brexit aus Großbritannien wegziehen; nach einem Auswahlverfahren fiel die Entscheidung für den neuen Sitz zwischen Mailand und Amsterdam 2017 per Los.
Amsterdam schaffte es aber nicht, das neue EMA-Gebäude rechtzeitig zum Umzug fertigzustellen. Italien verwies damals darauf, dass in Mailand sofort ein Gebäude zur Verfügung gestanden hätte. Inzwischen ist die EMA fest nach Amsterdam gezogen, die ELA sitzt ebenfalls bereits in Bratislava.
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