Vermischtes

Ende der Maskenpflicht in Gesundheits­einrichtungen

  • Dienstag, 4. April 2023
/Waler, stock.adobe.com
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Berlin – Am Samstag endet die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Dann laufen alle noch geltenden bundesweite Regelungen wegen der Coronapandemie aus.

Bis dahin besteht noch für Besucher in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Für Bewohner von Heimen sowie Angestellte der Einrichtungen gilt die gesetzliche Pflicht bereits nicht mehr.

„Wir begrüßen, dass die Entscheidung über mögliche Maßnahmen nun bei den Krankenhäusern liegt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß.

Gaß versicherte, genauso wie vor der Pandemie würden Hygiene und Infektionsschutz weiterhin eine „heraus­ragende Rolle“ in den Krankenhäusern spielen. „In diesem Sinne können Kliniken individuell eine hauseigene Maskenpflicht verhängen, wenn es den Umständen entspricht“, sagte Gaß weiter.

Deutliche Kritik äußerte dagegen die Deutsche Stiftung Patientenschutz. „Es ist nicht schlimm, Fehler zu machen. Schlimm ist nur, nichts aus Fehlern zu lernen“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Das Ende der Corona­schutzmaßnahmen zeige das überdeutlich. „Die Pflegeheime in Deutschland bleiben weiterhin unvorbereitet, eine nationale Pandemiestrategie fehlt“, kritisierte er.

„Schon bei der Bevorratung von Masken, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung hinkt die Bundesregierung zeitlich massiv hinterher“, sagte Brysch weiter. „Auch fehlen angepasste Strategien, Ketteninfektionen in einer Pflegeeinrichtung schnell und zielgerichtet zu unterbrechen.“

afp

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