Politik

Entscheidung über AfD-Eilantrag zu Ausschuss­vorsitzenden angekündigt

  • Dienstag, 21. Juni 2022
/picture alliance, Daniel Kalker
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will sich übermorgen zur Ablehnung dreier AfD-Kandida­ten als Ausschussvorsitzende im Bundestag äußern. Dabei geht es zunächst ausschließlich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie gestern Abend auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung im Hauptver­fahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.

Nach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den Polizei­hauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, ent­gegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

Normalerweise läuft die Vergabe der Posten so, dass sich die größte Fraktion zuerst einen Ausschuss aussu­chen darf, dann die zweitgrößte – und so weiter. Damit sind die Vorsitzenden eigentlich ohne Abstimmung gesetzt.

Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sit­zun­gen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstim­mungen über den Vorsitz beantragt. Der Parlamenta­rische Geschäftsführer und Fraktionsjustiziar der AfD, Stephan Brandner, erklärte gestern Abend, damit wür­den „jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen“.

Mit dem Eilantrag will die AfD erreichen, dass ihre Kandidaten vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschließend geprüft ist (Az. 2 BvE 10/21).

dpa

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