Entscheidung über AfD-Eilantrag zu Ausschussvorsitzenden angekündigt

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will sich übermorgen zur Ablehnung dreier AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag äußern. Dabei geht es zunächst ausschließlich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie gestern Abend auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.
Nach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.
Normalerweise läuft die Vergabe der Posten so, dass sich die größte Fraktion zuerst einen Ausschuss aussuchen darf, dann die zweitgrößte – und so weiter. Damit sind die Vorsitzenden eigentlich ohne Abstimmung gesetzt.
Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und Fraktionsjustiziar der AfD, Stephan Brandner, erklärte gestern Abend, damit würden „jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen“.
Mit dem Eilantrag will die AfD erreichen, dass ihre Kandidaten vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschließend geprüft ist (Az. 2 BvE 10/21).
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