Politik

Erbschaftssteuer: Arztpraxen könnten in seltenen Fällen von SPD-Vorschlägen betroffen sein

  • Mittwoch, 14. Januar 2026
/picture alliance, Shotshop, Swetlana Lazarenko
/picture alliance, Shotshop, Swetlana Lazarenko

Berlin – Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren. Unter anderem soll es bei der Vererbung von Unternehmen einen Freibetrag geben, Steuern wären dann ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro fällig. Davon könnten in sehr seltenen Fällen auch Arztpraxen in Deutschland betroffen sein.

Nach Einschätzung von Andreas Meschke, Fachanwalt für Medizinrecht, findet die Vererbung von Arztpraxen, bei der Erben diese auch fortführen, fast nie statt. Wenn, dann würden Praxen eher an die Nachkommen verschenkt oder verkauft werden, was ebenfalls selten passiere, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.

Ein Großteil der Arztpraxen wäre mit den SPD-Vorschlägen auch weiterhin steuerfrei zu vererben. Wegen der hochwertigen Gerätschaften und der hohen Ertragsstärke wären Meschke zufolge am wahrscheinlichsten labormedizinische, radiologische und orthopädische Praxen oder die operative Augenheilkunde betroffen. Sie erreichten in fünf bis zehn Prozent der Fälle einen Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro.

Rund 90 bis 95 Prozent der Praxisübergaben würden jedoch mit einem Kaufpreis von unter fünf Millionen Euro abgewickelt werden, weshalb mit entsprechendem Freibetrag ein Großteil der Ärzteschaft profitieren würde, sagte Meschke.

Dem SPD-Papier zufolge, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll mit den vorgeschlagenen Änderungen im Erbschaftssteuerrecht gewährleistet werden, dass kleine und mittlere Familienbetriebe steuerfrei an die nächste Generation übergeben werden können und Arbeitsplätze gesichert werden.

Unternehmenserben, die Arbeitsplätze erhalten, soll zudem eine Verlängerung des Stundungszeitraums und damit ein Aufschub der Erbschaftssteuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gewährt werden.

Die SPD will damit verhindern, dass Erben großer Vermögen die Erbschaftssteuer umgehen. Möglich ist dies Parteiangaben zufolge derzeit durch Ausnahmeregelungen und Sonderprivilegien, die dazu beitragen würden, „dass große Erbschaften häufig geringer belastet werden als kleinere“, wie es in dem Papier heißt. Häufig seien Unternehmensvermögen betroffen.

Das Konzeptpapier, das in Zusammenarbeit von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Wiebke Esdar sowie den SPD-Abgeordneten Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi entstanden ist, wurde gestern in Berlin vorgestellt. Die SPD plant demnach eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer.

Neben dem Freibetrag für Unternehmen soll dem SPD-Vorschlag zufolge ein sogenannter Lebensfreibetrag in einer Höhe von insgesamt einer Million Euro pro Person eingeführt werden. Für Erbschaften innerhalb von Familien soll der Freibetrag bei 900.000 Euro liegen, bei nicht oder entfernt verwandten Personen bei 100.000 Euro.

Abgeschafft werden soll zudem die Zehn-Jahres-Regel, die vorgibt, dass alle zehn Jahre erneut etwas in Höhe des derzeitigen Freibetrages vererbt oder verschenkt werden kann. Ausgenommen sein soll selbstgenutztes Wohneigentum, wie beispielsweise das Haus der Eltern. Dieses bleibt zusätzlich zum Freibetrag steuerfrei.

Die SPD rechnet mit möglichen Mehreinnahmen für die Bundesländer, sollte die Erbschaftssteuer entsprechend angepasst werden. Sie könnten etwa in die Modernisierung und den Ausbau des Bildungssystems fließen, wie die Partei vorschlägt.

Von der Union und CSU wurden die Vorschläge bereits scharf zurückgewiesen. Die Erhöhung der Erbschaftssteuer sei „leistungsfeindlich“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Hoffmann dazu. Um Wirtschaft und Wachstum zu fördern, solle der CSU-Vorschlag für eine Unternehmenssteuerreform vorgezogen werden.

Unionsfraktionsvize Mathias Mittelberg merkte an, dass das Konzept „vor allem den familiengeführten Mittelstand massiv zusätzlich belasten“ würde. Die Verschonungsregeln seien für Familienbetriebe im Erbfall weiterhin notwendig, da sonst vier bis sechs Jahresgewinne allein zum Ausgleich der Erbschaftssteuer anfielen.

Middelberg verwies auf möglicherweise bestehenden Korrekturbedarf in den aktuellen Verschonungsregeln. Das neue Konzept der SPD und insbesondere die Schaffung eines Steuerfreibetrags von fünf Millionen Euro für Unternehmen „liefere hierfür keine geeignete Lösung“.

Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit zentralen Regelungen zur Erbschaftssteuer mit einem Fokus auf Steuerbefreiungen für größere Unternehmensvermögen. Ein Urteil zur Erbschaftssteuer wird dieses Jahr erwartet.

nfs

Diskutieren Sie mit:

1

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (1)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung