Vermischtes

Erneut Revision im Prozess gegen ehemalige Hebamme

  • Freitag, 2. August 2024
Die angeklagte Frau sitzt 2022 vor Prozessbeginn neben ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp in einem Gerichtssaal im Landgericht Verden./picture alliance, Hauke-Christian Dittrich
Die angeklagte Frau sitzt 2022 vor Prozessbeginn neben ihrem Anwalt Thorsten Osterkamp in einem Gerichtssaal im Landgericht Verden./picture alliance, Hauke-Christian Dittrich

Verden – Eine ehemalige Hebamme geht erneut gegen ein Urteil des Landgerichts Verden nach einer Totge­burt vor. Die Verteidigung legte auch nach Ende des zweiten Verfahrens Revision ein, wie das Landgericht mitteilte.

Dieses hatte die Angeklagte am vergangenen Dienstag unter anderem wegen Körperverletzung mit Todes­folge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, davon gelten sechs Monate als vollstreckt.

Nach Auffassung des Gerichts hat die 62-Jährige eine Hausgeburt in Siedenburg (Landkreis Diepholz) fortge­setzt, obwohl es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter ging. Die Geburt im Jahr 2015 ist laut An­klage nicht durchgehend überwacht worden.

Zudem habe die Angeklagte die Eltern nicht ausreichend über die Gefahr der Hausgeburt aufgeklärt. Nach mehreren Tagen sei die Risikopatientin schließlich ins Krankenhaus Vechta gegangen und habe dort ein totes Mädchen zur Welt gebracht.

Zum Zeitpunkt der Geburt soll die Zulassung der Angeklagten als Hebamme bereits widerrufen gewesen sein. Die Zulassung wurde ihr jedoch zunächst nicht entzogen, weil die Frau dagegen geklagt hatte, wie eine Spre­cherin des Landgerichts Verden mitteilte. Die Angeklagte hat seit 2017 keine Zulassung mehr als Hebamme.

Das Landgericht hatte die Angeklagte schon im November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen zu vier Jahren Haft verurteilt. Die frühere Hebamme aus der Region Hannover legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

In dem zweiten Verfahren hat das Gericht die ehemalige Hebamme erneut schuldig gesprochen. Die Staats­anwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung auf eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten plädiert, die zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und die Nebenklage wegen Totschlags durch Unterlassen auf vier Jahre Freiheitsstrafe. Die Hebamme akzeptiert das erneute Urteil nicht und geht weiter dagegen vor.

dpa

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