Vermischtes

Prozess um wirkungsloses Krebsmittel: Schuldsprüche geändert

  • Mittwoch, 24. Juli 2024
/picture alliance, Uli Deck
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Karlsruhe – Nach der Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche geringfügig geändert (Az.: 1 StR 10/24).

Aufgrund der Revisionsanträge der Beschuldigten stellten die Richter in Karlsruhe fest, dass die Vorwürfe in zwei Fällen wegen Verjährung entfallen. In etlichen anderen Fällen bleibt es hingegen bei den Schuldsprüchen.

Das Landgericht Ingolstadt hatte im Juni 2023 eine Heilpraktikerin und den Anbieter des angeblichen Wun­der­­mittels zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frau bekam eine dreijährige Haftstrafe, den Mann verurteilte die Kammer zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Im Fall des Mannes war es auch zu Rechtsfehlern im Kontext der Auslieferung des Angeklagten aus Zypern gekommen, wie der BGH feststellte. In seinem Fall muss nun ein Gericht noch einmal die Gesamtstrafe neu festlegen. Im Fall der verurteilten Frau bestätigte der BGH hingegen die ausgesprochene Haftstrafe.

Opfer des Schwindels um das nicht zugelassene Medikament waren Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils waren die Betroffenen bereits vor der Verurteilung der Beschuldigten gestorben.

Das Verfahren in Ingolstadt lief zwei Jahre lang, 64 Verhandlungstage waren nötig. Es war der bis dahin längste Prozess in der Geschichte des Ingolstädter Gerichts.

dpa

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