Ersatzkassen fordern transparente Regeln für den neuen Innovationsfonds
Berlin – Geeignete Förderkriterien und Transparenz bei allen Verfahren im Rahmen des neuen Innovationsfonds hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. „Qualität und Nutzen müssen das oberste Ziel sein. Ein Projekt muss daran gemessen werden, ob es das Potenzial hat, die Abläufe in der Patientenversorgung zu verbessern“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Sie stellte heute in Berlin das Gutachten „Rahmenbedingungen des Innovationsfonds“ vor. Erstellt hat es das IGES Institut Berlin im Auftrag des vdek.
Der neue Fonds ist ein Bestandteil des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Er soll ab dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung stärken. Für die Förderung stehen im Innovationsfonds in den vier Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten tragen die Krankenkassen zur Hälfte, die andere Hälfte wird durch Zuweisungen direkt aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Ein sogenannter Innovationsausschuss, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), soll die Gelder verteilen.
Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts, warnte vor einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip – die finanziellen Mittel müssten effektiv und effizient eingesetzt werden. Gleichzeitig forderte er, die Projektförderung aus dem Fonds müsse für gute Vorhaben ins Folgejahr übertragbar sein. „Gute Projekte brauchen Zeit – und Laufzeiten von unter einem Jahr sind für wirklich gute Projekte nicht realistisch“, sagte Neumann.
Als Fazit stellen die Wissenschaftler sieben Forderungen an den Innovationsfond: Projekte aller Typen zu fördern, kreative Freiheit zu lassen, Projekte mit dem größten Nutzen für die Regelversorgung vorzuziehen, die Qualität der Anträge und nicht mögliche Proporzerwägungen in den Vordergrund zu stellen, ein effizientes Projektmanagement zu fördern, Projekte zu fördern, die über die Regelversorgung hinausgehen, und die Übertragbarkeit der Fördermittel in das Folgejahr sicherzustellen.
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